Linienbedarfsverkehr (On-Demand-Verkehr) im Bediengebiet 1 „Nördlingen“
Value
Estimated—
Awarded—
CPV codes
60112000 Transport servicesDescription
Vorabbekanntmachung nach Art. 7 Absatz 2 der Verordnung 1370/2007 i. V. m. § 8a Abs. 2 PBefG für die Durchführung eines europaweiten Verfahrens. . Der Landkreis Donau-Ries beabsichtigt die Verkehrsleistungen des On-Demand-Verkehrs „Nördlingen" (Linienbedarfsverkehr nach § 44 PBefG) mit Wirkung zum 01.05.2028 bis zum 31.12.2034 mit einer einseitigen Verlängerungsoption des Landkreises Donau-Ries um bis zu 2 Jahre bis längstens 31.12.2036 im Rahmen eines Vergabeverfahrens europaweit auszuschreiben. Die zuständige Behörde behält sich vor, die gegenständliche Verkehrsleistung gemeinsam mit weiteren Verkehrsleistungen bzw. Bediengebieten in einem Vergabeverfahren auszuschreiben und hierbei eine Losbildung vorzunehmen. Bediengebiet des On-Demand-Verkehrs „Nördlingen“: Das Bediengebiet erstreckt sich über die Stadt Nördlingen und die folgenden Gemeinden mit ihren jeweiligen Ortsteilen Alerheim, Amerdingen, Deiningen, Ederheim, Forheim, Hohenaltheim, Mönchsdeggingen, Möttingen, Reimlingen, Wallerstein und Wechingen. Die Einrichtung von Verknüpfungspunkten zu anderen Bediengebieten ist möglich. Nach aktueller Beschlusslage tritt der Landkreis Donau-Ries dem Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund (AVV) zum 01.01.2027 bei. Die im derzeit gültigen Nahverkehrsplan (Nahverkehrsplan in der Fassung vom 13.05.2015 beschlossen und seitdem mehrfach fortgeschrieben) des Landkreises Donau-Ries dargestellten Anforderungen (insbesondere Qualitätsstandards und Bedienzeiten) werden derzeit fortgeschrieben. Für die Beurteilung eigenwirtschaftlicher Anträge sind die in dieser Vorabbekanntmachung sowie den Anlagen 1 und 2 (siehe ÖPNV - Landkreis DONAURIES) beschriebenen Anforderungen maßgeblich. Diese Anforderungen sind mindestens einzuhalten. Die in dieser Vorabbekanntmachung beschriebenen Bedienzeiten und Leistungsanforderungen geben den aktuellen Planungsstand für die beabsichtigte Verkehrsleistung wieder. Die in dieser Vorabbekanntmachung sowie in den nachfolgend in Bezug genommenen Unterlagen beschriebenen Anforderungen bilden die Grundlage für die Beurteilung etwaiger eigenwirtschaftlicher Anträge. Eigenwirtschaftliche Anträge müssen eine mindestens gleichwertige Verkehrsbedienung unter Einhaltung der beschriebenen Qualitätsanforderungen und tariflichen Vorgaben gewährleisten. Dies umfasst insbesondere die Einhaltung der jeweils gültigen Tarif- und Beförderungsbestimmungen des AVV. Die Einsatzstunden belaufen sich für das Bediengebiet Nördlingen auf ca. 11.600 Stunden pro Jahr. Da es sich um einen Linienbedarfsverkehr handelt, kann nur eine Abschätzung der Leistungsmenge anhand des bereits aktuell in ähnlicher Weise erbrachten Verkehrs in einer Größenordnung von ca. 11.600 Einsatzstunden pro Jahr erfolgen. Die Bedienhäufigkeit während der Einsatzstunden ergibt sich je nach Bedarf durch Buchung der Fahrgäste. Ein Musterfahrplanjahr besteht aus: - 247 Tagen Montag bis Freitag (ohne Feiertage und Sonntage) - 52 Samstagen - 64 Sonn- und Feiertagen - 2 Tagen Heiligabend und Silvester Der Betrieb erfolgt von Montag bis Freitag von 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr, am Samstag von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr, sowie an Sonn- und Feiertagen von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Nach derzeitigem Planungsstand werden Kleinbusse eingesetzt. Im Bediengebiet Nördlingen kommen bis zu vier Fahrzeuge im gesamten Bediengebiet für die Beförderung von sieben bis acht Personen (ohne Fahrersitz) und einer Sondernutzungsfläche zur Mitnahme eines Rollstuhles bzw. von Kinderwägen zum Einsatz. Die Clean Vehicles Directive (CVD) findet keine Anwendung. Die genannten Einsatzstunden und der Musterfahrplan beruhen auf dem derzeitigen Bedienkonzept sowie der aktuellen Nachfrageentwicklung und dienen ausschließlich der Beschreibung des gegenwärtig erwarteten Leistungsumfangs. Änderungen des Bedienkonzepts, der Bedienzeiten sowie des Leistungsumfangs bis zur Einleitung des Vergabeverfahrens bleiben vorbehalten. Angabe zur Vergabe von Unteraufträgen/Vergabe von Unteraufträgen ist beabsichtigt: ja Wert oder Anteil des Auftrags, der an Dritte vergeben werden soll: unbekannt Kurze Beschreibung des Wertes/Anteils des Auftrags, der an Dritte vergeben werden soll: Der Einsatz von Subunternehmern ist zulässig, darf aber maximal 50 % betragen und muss dem Auftraggeber im Voraus schriftlich mitgeteilt werden und vom Auftraggeber genehmigt werden. Auf Art. 4 Abs. 7 VO 1370/2007 wird verwiesen. Vorgaben zum Tarif: Nach aktueller Beschlusslage tritt der Landkreis Donau-Ries dem Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund (AVV) zum 01.01.2027 bei. Nach einem Beitritt des Landkreises Donau-Ries zu einem Verkehrs- und Tarifverbund ist dessen Tarif, einschließlich dessen Tarif- und Beförderungsbedingungen anzuwenden. Dies umfasst die Anerkennung der im Tarif vorgesehenen Fahrausweise sowie die Einhaltung der jeweils geltenden Tarif-, Vertriebs- und Einnahmenaufteilungsregelungen. Im Übrigen wird auf die Anlage 1 (Einsatzstunden-On-Demand-Nördlingen) und die Anlage 2 (Qualitätsstandards-On-Demand-Nördlingen) verwiesen (siehe ÖPNV - Landkreis DONAURIES).
Similar tenders
Closest by meaning — across languages, via embeddings.
| Published | Title | Buyer | Match |
|---|---|---|---|
| 2026-09-25 | Linienbedarfsverkehr (On-Demand-Verkehr) im Bediengebiet 2 „Oettingen“ | Landkreis Donau-Ries DE | 97% |
| 2026-09-03 | Linienbedarfsverkehr (On-Demand-Verkehr) in den Zellen 3 „WemdingMonheim“ und Nr. 5 „Lech“ | Landratsamt Donau-Ries DE | 91% |
| 2026-08-17 | Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftomnibussen im Linienbündel 6 "Nordost/Bad Saulgau" | Landkreis Sigmaringen DE | 90% |
| 2026-06-26 | Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen in den Landkreisen Böblingen und Calw, Linienbündel BB05 "Mittleres Heckengäu" | — | 90% |
| 2026-08-12 | Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftomnibussen im Linienbündel „Burladingen“ | Zollernalbkreis DE | 90% |
| 2026-08-17 | Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftomnibussen im Linienbündel 5 "Nord/Gammertingen" | Landkreis Sigmaringen DE | 90% |