Planungswettbewerb KITA Max und Moritz Haldensleben
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71000000 Architecture, engineering & inspection71200000 Architecture, engineering & inspection71220000 Architecture, engineering & inspection71221000 Architecture, engineering & inspectionDescription
Die Stadt Haldensleben führt einen Realisierungswettbewerb zur Planung des Neubaus der Kindertagesstätte "Max und Moritz" einschließlich Neugestaltung der Außenanlagen durch. Bestandteil der Aufgabe ist auch der Rückbau des bestehenden Gebäudes. Anlass für den Wettbewerb ist der sanierungsbedürftige Zustand des Bestandsgebäudes. Zur Umsetzung ist das Vorhaben im städtischen Haushalt für die Jahre 2029 - 2031 vorgesehen und soll durch Mittel aus dem Städtebauförderprogramm "Sozialer Zusammenhalt" finanziert werden. Das dreistöckige Bestandsgebäude wurde 1985 in Großtafelbauweise ("Plattenbau") als Wohngebäude des Typs WBS70 errichtet und ist vollständig unterkellert. Das hochgelagerte Erdgeschoss ist nur über Außentreppen zu erreichen, was die Barrierefreiheit erheblich einschränkt. Die baulich bedingte Verteilung der Kindertagesstätte (Kita) auf drei Etagen, beeinträchtigt den Alltagsbetrieb. Ein temporärer Umzug der Kita während der Bauphase ist aufgrund fehlender Kapazitäten nicht umsetzbar. Deshalb soll der Abriss des Bestandsgebäudes erst nach Fertigstellung des Neubaus erfolgen. Für die Bauphase ist eine Interimslösung in den Planungen vorzusehen, um einen geordneten Umzug ohne Einschränkungen für den Kita-Betrieb zu ermöglichen. Eine Nachnutzung des Bestandsgebäudes ist nicht vorgesehen. Im Rahmen des Wettbewerbs ist der Neubau eines Kitagebäudes inklusive Krippe für 160 Kinder und 27 Mitarbeitende zu planen. Für das Vorhaben werden Baukosten (Kostengruppe 300 + 400 nach DIN 276) von maximal 6.800.000,- € Brutto angenommen. Gegenstand des Wettbewerbs ist der Neubau einer Kindertagesstätte. Der Wettbewerb wird als nichtoffener, einphasiger hochbaulicher Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 mit anschließendem Verhandlungsverfahren gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV durchgeführt. Um eine angemessene Lösung zu finden, ist ein Wettbewerb mit 12 Teilnehmenden nach RPW 2013 mit anschließendem Verhandlungsverfahren (gem. § 14 Abs. 4 Pkt. 8 VgV) vorgesehen. Der Realisierungswettbewerb richtet sich an Architekt/innen und Planungsbüros, die Architekt/innen beschäftigen.
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