Nichtoffener Realisierungswettbewerb "Neubau Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung Bluebox in Siegen" - Objektplanung Gebäude und Objektplanung Freianlagen
Buyer
NameUniversitätsstadt Siegen
CountryDE
Published2026-05-05
Deadline—
Value
Estimated—
Awarded—
CPV codes
71200000 Architecture, engineering & inspection71220000 Architecture, engineering & inspection71221000 Architecture, engineering & inspection71222000 Architecture, engineering & inspectionDescription
Die Universitätsstadt Siegen plant den Neubau der Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung „Bluebox“ in exponierter, innerstädtischer Lage. Unter Beibehaltung der heutigen Nutzung, der offenen Kinder- und Jugendbetreuung, soll eine moderne und zukunftsgerichtete Einrichtung entstehen. Der Neubau soll mit dem Umfeld korrespondieren und sich positionieren. Von großer Bedeutung ist die Verzahnung mit der unmittelbar angrenzenden Grünfläche „Bertramsplatz“. Die Bluebox wurde im April 2004 eröffnet. Ein Gutachten zum Gebäudezustand aus dem Jahr 2022 hat ergeben, dass vor allem die Außenhülle und das statische System mittlerweile erhebliche Mängel aufweisen. Dies hat ein Planungserfordernis für einen Ersatzneubau am derzeitigen Standort ausgelöst. Eine Sanierung des Gebäudes ist nach Ergebnis des Gutachtens nicht sinnvoll und daher ausgeschlossen. Dem Träger (Stadtjugendring Siegen e. V.) und der Bluebox-Leitung sowie der Stadt Siegen ist es wichtig, dass die Wünsche der Nutzenden (Kinder/Jugendliche) bestmöglich in dem Neubau des Jugendzentrums umgesetzt werden. Dafür wurde durch die Mitarbeitenden der Bluebox eine Beteiligung der Kinder und Jugendlichen durchgeführt, die die Bluebox heute besuchen. Da es sich um einen Realisierungswettbewerb handelt, muss auch die technische und finanzielle Machbarkeit der Entwürfe berücksichtigt werden. Für die Umsetzung des Projekts ist die Beantragung von Mitteln der Städtebauförderung geplant. Hierfür soll der Entwurf des nach Abschluss des Wettbewerbs beauftragten Büros/Arbeitsgemeinschaft als Grundlage dienen. Die bauliche Umsetzung des Projekts ist – unter Berücksichtigung der beabsichtigten Förderung – ab 2031 vorgesehen. Um eine angemessene Lösung zu finden, ist ein Wettbewerb mit 15 Teilnehmenden nach RPW 2013 mit anschließendem Verhandlungsverfahren (gem. § 14 Abs. 4 Pkt. 8 VgV) vorgesehen. Der Wettbewerb richtet sich sowohl an Bewerbergemeinschaften aus Büros der Architektur und der Landschaftsarchitektur als auch an Einzelbüros.
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