Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen auf der Linie 21 des Landkreises Straubing-Bogen
Value
Estimated—
Awarded—
CPV codes
60112000 Transport servicesDescription
Der Landkreis Straubing-Bogen beabsichtigt als Aufgabenträger die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags (ÖDA) über Verkehrsleistungen im Omnibusverkehr auf die Linie 21 Straubing – Oberschneiding – Landau als Gesamtleistung im Sinne von § 8a Abs. 2 Sätze 3 und 4 PBefG mit Wirkung zum 02.06.2027 bis zum 01.06.2032 im Rahmen eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens europaweit auszuschreiben. Ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr gemäß § 8a Abs. 2 S. 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 S. 1 PBefG ist spätestens 3 Monate nach der Vorabbekanntmachung im Europäischen Amtsblatt bei der Regierung von Niederbayern als Genehmigungsbehörde zu stellen. Zum Auftrag gehören die Verkehrsleistungen inkl. Fahrpersonal und Fahrzeugen zur Versorgung der Allgemeinheit mit öffentlichen Personenverkehrsdiensten. Das Gesamtvolumen der zu vergebenden Verkehrsdienste beläuft sich nach derzeitigem Planungsstand auf rund 104.000 Nutzwagenkilometer pro Jahr. Die Genehmigung ist durch den Betreiber einzuholen. Der ÖDA wird Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDA bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse und an den Nachverkehrsplan in seiner jeweils geltenden Fassung sowie an andere veränderte Umstände (wie z. B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes) angepasst werden kann. Die Änderungsrechte beziehen sich auf Art und Umfang sowie Qualität der Verkehrsdienste und auf Beförderungstarif. Dadurch können sich Änderungen sowohl hinsichtlich des Fahrplan- und Tarifangebots, hinsichtlich der Form der Bedienung (regulärer Linienbetrieb oder flexible Bedienungsformen) oder hinsichtlich weiterer Aspekte wie z. B. Fahrzeug- und anderer Qualitätsstandards ergeben. Die vom ÖDA erfasste Verkehrsmenge kann sich dabei reduzieren oder erweitern. Die detaillierten Anforderungen an den zu vergebenden Auftrag sind im ergänzenden Dokument zur Vorinformation festgelegt.