Absicht zum Abschluss von Verträgen gem. §127 SGB V über die ambulante Versorgung mit Blutzuckerteststreifen nach § 31 S. 1 SGB V
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Die KKH ist eine der größten bundesweiten tätigen gesetzlichen Krankenkassen und betreut ca. 1,5 Mio. Versicherte. Damit zählt die KKH zu den leistungsstarken Trägerinnen der gesetzlichen Krankenversicherung in der Bundesrepublik Deutschland. In der KKH sind 4 000 Mitarbeiter an unterschiedlichen Standorten deutschlandweit beschäftigt. Die Hauptverwaltung ist in Hannover. Die KKH beabsichtigt den Vertrag über die ambulante Versorgung der Versicherten mit Blutzuckerteststreifen entsprechend § 31 SGB V neu zu regeln. Beitrittsinteressierte Leistungserbringer können die verbindlichen Vertragsunterlagen unter der Angabe ihres/r Institutionskennzeichen/s (IK) bei folgender E-Mail-Adresse anfordern: am-sv@kkh.de Marktteilnehmer haben bis zum 31.05.2026 die Gelegenheit, der KKH preisliche Angebote zu unterbreiten. Die Basis für die Preisangebote und etwaige Vertragsverhandlungen bietet der Vertragsentwurf der KKH. Dieser kann ebenfalls unter Bezugnahme auf diese Bekanntmachung über die vorstehende E-Mail-Adresse angefordert werden. Münden die Vertragsverhandlungen / Preisangebote in einen Vertragsschluss wird dieser als sog. Beitrittsvertrag abgeschlossen. Der Vertrag gilt damit nicht exklusiv. Jedem Leistungserbringer wird der Beitritt zum Vertrag ermöglicht. Zu diesem Zwecke wird die KKH den Vertragsschluss unverzüglich europaweit bekanntgeben. Der beitrittsfähige Vertrag und die Beitrittsunterlagen können dann über die E-Mail-Adresse am-sv@kkh.de angefordert werden.
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