Abschluss eines Vertrags über die Versorgung mit CGM-Systemen nach § 127 Abs. 1 SGB V
Value
Estimated—
Awarded—
CPV codes
33000000 Medical equipment & pharmaceuticalsDescription
Die AOK Niedersachsen beabsichtigt, einen Vertrag gemäß § 127 Abs. 1 SGB V (Verhandlungsvertrag mit Beitrittsoption nach § 127 Abs. 2 SGB V) über die Versorgung der Versicherten mit CGM-Systemen (PG30) abzuschließen. Die Beschaffenheit der Produkte und Dienstleistungen kann der Produktbeschreibung des Hilfsmittelverzeichnis gem. § 139 SGB V entnommen werden. Die AOK Niedersachsen ist bereit, mit jedem interessierten und nach § 126 Abs. 1 Satz 2 SGB V präqualifiziertem Leistungserbringer, Vertragsverhandlungen zu führen. Der Vertrag beinhaltet keinen Anspruch auf die Durchführung einer bestimmten Anzahl von Versorgungen der gesetzlich Versicherten bzw. keine bestimmte Abgabemenge.
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