Massenspektrometer (Erneuerung)
Buyer
NameUniversität Rostock
CountryDE
Published2026-07-01
Deadline—
CPV codes
38433100 Laboratory, optical & precision equipmentDescription
Die Vergabe erfolgt im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. b VgV. Gegenstand der Beschaffung ist die technische Erneuerung und Modernisierung des an der Universität Rostock vorhandenen FT-ICR-Massenspektrometers (Bruker solariX, 7 T) unter Weiterverwendung des bestehenden supraleitenden Magneten sowie weiterer vorhandener Systemkomponenten. Die Leistung umfasst insbesondere die Erneuerung der ICR-Zelle auf ParaCell®-Technologie, die Modernisierung der Detektions- und Steuerungselektronik auf NEO-MRMS-Niveau, die Erneuerung wesentlicher Komponenten des Vakuumsystems sowie die vollständige Integration, Parametrierung, Inbetriebnahme und Qualifizierung des Gesamtsystems. Darüber hinaus wird die 2ω-/2xR-Option als Bestandteil des angebotenen Upgrades ohne Mehrkosten integriert. Nach Prüfung des Beschaffungsgegenstandes kann die ausgeschriebene Leistung ausschließlich durch die Bruker Daltonics GmbH & Co. KG erbracht werden. Die Modernisierung betrifft zentrale, proprietäre Bestandteile des bestehenden Bruker-FT-ICR-Systems, deren Integration Zugriff auf herstellerspezifische Konstruktionsdaten, Schnittstellen, Firmware, Software, Kalibrier- und Prüfverfahren sowie herstellereigene Servicewerkzeuge voraussetzt. Die erforderliche Kompatibilität zwischen Magnet, ICR-Zelle, Steuerungs- und Detektionselektronik, Vakuumsystem sowie der Systemsoftware kann ausschließlich durch den Hersteller gewährleistet werden. Eine Marktprüfung hat ergeben, dass keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung im Sinne des § 14 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. b VgV besteht. Andere hochauflösende Massenspektrometersysteme, insbesondere Orbitrap- oder TOF-Systeme, stellen keine gleichwertige Lösung dar, da sie den bestehenden FT-ICR-Gerätebestand nicht technisch erneuern, sondern eine vollständige Neubeschaffung mit abweichender Gerätearchitektur erfordern würden. Auch unabhängige Serviceunternehmen können die ausgeschriebene Leistung nicht erbringen, da ihnen weder die erforderlichen Herstellerrechte noch der Zugang zu den proprietären Hard- und Softwarekomponenten sowie den notwendigen Integrations- und Validierungsverfahren zur Verfügung stehen. Die Wettbewerbseinschränkung wurde nicht künstlich herbeigeführt. Sie ergibt sich ausschließlich aus dem objektiven Beschaffungsbedarf, nämlich der Erneuerung des vorhandenen Bruker-solariX-FT-ICR-Systems unter Weiterverwendung der bestehenden wissenschaftlichen Großgeräteinfrastruktur. Eine herstellerneutrale Ausschreibung würde den tatsächlichen Leistungsgegenstand nicht abbilden und zu einer vollständigen Ersatzbeschaffung mit erheblich höheren Investitionskosten sowie zusätzlichem Anpassungsaufwand führen. Die gewählte Beschaffung ist zudem wirtschaftlich. Durch die Weiterverwendung des vorhandenen 7-T-Magneten und weiterer Systemkomponenten werden erhebliche Investitionskosten gegenüber einer Neubeschaffung vermieden. Die zusätzliche Integration der 2ω-/2xR-Option ohne Mehrpreis verbessert die Leistungsfähigkeit und Zukunftssicherheit des Systems innerhalb des bewilligten Kostenrahmens. Die Voraussetzungen des § 14 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. b VgV sind damit erfüllt. Der Auftrag kann aus technischen Gründen nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht werden; eine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung besteht nicht und die Einschränkung des Wettbewerbs wurde nicht künstlich herbeigeführt.