Gemeinde Hagen a.T.W. - Sanierung des Gebäudes "Zum Jägerberg 17" - Fachplanung TGA HLS
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71000000 Architecture, engineering & inspection71240000 Architecture, engineering & inspection71300000 Architecture, engineering & inspectionDescription
Die Gemeinde Hagen am Teutoburger Wald beabsichtigt die Komplettsanierung des Gebäudes "Zum Jägerberg 17". Es soll eine Sanierung sowie die Schaffung einer Einrichtung für die Dorfgemeinschaft im Erdgeschoss der ehemaligen Jägerbergschule mit Sanierung des Kellers erfolgen. Im Rahmen des Projekts soll das bestehende Gebäude einer grundlegenden Sanierung unterzogen werden, um es für zukünftige Nutzungen zu optimieren. Bisher wurde das Erdgeschoss des Gebäudes übergangsweise als Kindertagesstätte genutzt. Zukünftig wird die Nutzung des Erdgeschosses für Vereine/Verbände sowie die Musikhochschule der Gemeinde Hagen a.T.W. angestrebt. Für das Dachgeschoss ist erstmals die räumliche Nutzung durch Vereine/Verbände und die Volkshochschule des Landkreises Osnabrück vorgesehen. Zudem soll das Gebäude einen Coworking-Space erhalten. Es wird eine energetische Sanierung des Gebäudes angestrebt, in dem die einzelnen Außenbau-teile mit Dämmung versehen und durch bessere Materialien ersetzt werden sollen. Das Dach soll mit neuen Dachziegeln und ebenfalls einer Dämmung versehen werden. Durch eine neue Aufzugsanlage und breitere Flure wird das Gebäude barrierefrei zugänglich und baulich nutzbar. Zudem wird ein schonender Umgang mit der gut erhaltenen Bausubstanz angestrebt. Die Maßnahme wird durch die Dorferneuerung gefördert. Dafür wurden 2 Anträge gestellt, um jeweils eine Förderung in Höhe von 500.000 EUR zu erhalten. Beide Anträge wurden bewilligt, sodass Fördermittel in Höhe von 1 Mio. EUR zur Verfügung stehen. Das Gebäude wurde bei den Anträgen aufgeteilt in: - Kellergeschoss mit Erdgeschoss - Dachgeschoss mit Dach Im Jahr 2024 wurde bereits ein Planungsbüro mit der Erstellung von Planungsunterlagen beauftragt. Die damals von dem Planungsbüro erarbeiteten Unterlagen sind den Vergabeunterlagen beigefügt. Die weitere Planung ist auf Grundlage der vorliegenden Planungsunterlagen umzusetzen. Eine Abrechnung muss bis zum 30.09.2027 erfolgt sein.
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