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2026-1004882_Flughafen München_Generalplanung Tankdienstgebäude (Neukonzeption/Sanierung/Brandschutz)

TED · 426732-2026cn-standardNo deadline given

Buyer

NameFlughafen München GmbH

CountryDE

Published2026-06-22

Deadline

Value

Estimated

Awarded

CPV codes

71240000 Architecture, engineering & inspection71200000 Architecture, engineering & inspection71300000 Architecture, engineering & inspection71310000 Architecture, engineering & inspection71320000 Architecture, engineering & inspection71327000 Architecture, engineering & inspection71330000 Architecture, engineering & inspection71221000 Architecture, engineering & inspection71222000 Architecture, engineering & inspection71223000 Architecture, engineering & inspection71315000 Architecture, engineering & inspection71315200 Architecture, engineering & inspection71356400 Architecture, engineering & inspection

Description

Gegenstand der Beschaffung sind Generalplanerleistungen für die umfassende Sanierung, funktionale Neuordnung und technische Modernisierung des bestehenden Tankdienstgebäudes 142.02 am Flughafen München. Die zu vergebenden Leistungen umfassen die ganzheitliche Planung des Bestandsgebäudes einschließlich sämtlicher zur funktionalen, technischen und genehmigungsfähigen Umsetzung der Maßnahme erforderlichen Planungs-, Koordinations- und Integrationsleistungen. Die Generalplanerleistungen umfassen insbesondere die Objektplanung Gebäude und Innenräume, die Fachplanung der Technischen Ausrüstung, die Tragwerksplanung sowie die übergeordnete fachliche Koordination und Integration sämtlicher Planungsbeteiligten einschließlich aller erforderlichen Abstimmungen mit dem Auftraggeber, den Nutzern sowie den fachlich Beteiligten Dritten. Die Planungsaufgabe umfasst die Bearbeitung des bestehenden Tankdienstgebäudes einschließlich der durch die Maßnahme betroffenen baulichen Anlagen, technischen Anlagen und angrenzenden Außenbereiche, soweit diese für die funktionale, technische und genehmigungsrechtliche Umsetzung der Maßnahme erforderlich sind. Dies umfasst insbesondere die bauliche Neuordnung und Umstrukturierung des Bestands, die technische Erneuerung und Anpassung der gebäudetechnischen Anlagen, die funktionale Reorganisation der Nutzungsbereiche sowie die Integration aller zur Sicherstellung eines dauerhaft funktionsfähigen und genehmigungsfähigen Betriebs erforderlichen Maßnahmen. Die Planungsleistungen umfassen insbesondere Leistungen der Objektplanung gemäß §§ 33 ff. HOAI, der Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI sowie der Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI. Die Leistungen sind als Generalplanerleistungen mit integraler Gesamtverantwortung für Planung, Koordination und Schnittstellenmanagement zu erbringen. Die Planung hat sämtliche zur Zielerreichung erforderlichen baulichen, technischen und funktionalen Maßnahmen vollständig zu erfassen, fachlich zu koordinieren und in eine funktionsfähige, wirtschaftliche und genehmigungsfähige Gesamtplanung zu überführen. Dies umfasst insbesondere auch die Koordination sämtlicher fachlicher Schnittstellen innerhalb des Planungsumgriffs sowie zu angrenzenden, nicht unmittelbar beplanten Anlagen und Infrastrukturen. Soweit technische, funktionale oder infrastrukturelle Anbindungen an außerhalb des unmittelbaren Planungsumgriffs liegende Anlagen erforderlich sind, sind diese durch den Auftragnehmer im erforderlichen Umfang planerisch zu berücksichtigen, fachlich zu koordinieren und mit den zuständigen Stellen des Auftraggebers abzustimmen. Die Planung außerhalb des unmittelbaren Planungsumgriffs ist nicht Gegenstand der Beauftragung; geschuldet ist jedoch die vollständige Planung und Koordination aller hierfür erforderlichen Schnittstellen. Die Leistungen sind unter besonderen Anforderungen des Bauens im Bestand, des laufenden 24-Stunden-Betriebs, erhöhter Sicherheitsanforderungen im Flughafenbetrieb sowie unter Berücksichtigung betrieblicher Interims-, Verlagerungs- und Bauphasenmaßnahmen zu erbringen. Der Auftragnehmer hat die Planung auf Grundlage der bereitgestellten Unterlagen eigenverantwortlich zu überprüfen, zu ergänzen und fortzuschreiben. Unvollständige, fehlerhafte oder fehlende Bestandsunterlagen entbinden den Auftragnehmer nicht von der Verpflichtung, die für eine vollständige Planung erforderlichen Grundlagen eigenständig zu ermitteln. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Ein Anspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsstufen besteht nicht.

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