Planungen für die Verkehrsanlage im Überseering
CPV codes
71300000 Architecture, engineering & inspectionDescription
Die vorliegende Angebotsanfrage umfasst Planungsleistungen der Verkehrsanlage, die sich im Bereich Überseering zwischen dem Knotenpunkt Überseering / Jahnring West im Süden und dem Knoten Überseering / Hebebrandstraße im Norden befinden. Es wird zwischen der Objektplanung Verkehrsanlagen (einschl. Besonderer Leistungen) und der Objektplanung Ingenieurbauwerke (einschl. Besonderer Leistungen) unterschieden. Beim Überseering handelt es sich um eine öffentliche Straße, welche nördlich des Stadtparks in unmittelbarer Nähe zur neuen Trasse der U-Bahn-Linie U5 liegt. Sie ist als Ringstraße ausgebildet und schließt im Süden je zweimal an den Jahnring (Ring 2) an. Wegen des Trassenverlaufs der neuen U-Bahn-Linie U5, den erforderlichen Baugruben sowie den neu entstehenden U5-Bauwerken im Überseering werden Anpassungen im Straßenraum erforderlich. Bedingt durch den Denkmalschutz liegen viele Planungsrandbedingungen vor, welche zwingend einzuhalten sind. Insbesondere hinsichtlich Bordverläufen und Radverkehrsführungen werden bestandsnahe Wiederherstellungen erforderlich. Zudem ist die aktuell im Bau befindliche U5-Haltestelle City Nord samt ihren Zugangsanlagen und technischen Oberflächenbauwerken in die Planung zu integrieren. Die Baumaßnahmen zur U5-Haltestelle City Nord sind verortet zwischen dem Knotenpunkt Überseering West / Jahnring im Süden und der Einmündung Halifaxweg / Überseering im Norden. Im östlich anschließenden Streckenabschnitt bis zum Knoten Überseering / Hebebrandstraße sind keine U5-Baumaßnahmen vorzufinden. Es ist zu berücksichtigen, dass der Bau nördlich (Knoten Hebebrandstraße beginnen soll und sukzessive in Richtung Südwesten weiter verläuft. Der letzte Streckenabschnitt zwischen der Einmündung New-York-Ring Süd und dem Jahnring ist zeitlich losgelöst zu betrachten, da hier noch das Startbauwerk für den U5-Abschnitt 1000 hergestellt werden muss. Sämtliche Planungs- und Baukosten sind aufzuteilen gemäß der im Anhang 2 vorzufindenden Flächenaufteilung. Für die Planungsleistungen sind je zwei Rechnungen zu erstellen; einmal für die Flächen der U5GmbH und einmal für die Flächen des LSBG. Nähere Informationen hierzu sind auch dem Planervertrag zu entnehmen.
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