JG | U Ersatzneubauten Gewächshäuser - Generalplanervergabe
Buyer
CountryDE
Published2026-11-04
Deadline—
Value
Estimated—
Awarded—
CPV codes
71240000 Architecture, engineering & inspection71200000 Architecture, engineering & inspection71310000 Architecture, engineering & inspection71300000 Architecture, engineering & inspection71327000 Architecture, engineering & inspection71314310 Architecture, engineering & inspection71520000 Architecture, engineering & inspection71541000 Architecture, engineering & inspection45110000 Construction workDescription
Für die Baumaßnahme "Ersatzneubauten Gewächshäuser" in Mainz werden Generalplanerleistungen für die abschnittsweise Umsetzung des Vorhabens vergeben. Gegenstand sind der Rückbau der be-stehenden Gewächshausanlagen sowie die Planung und Realisierung der Ersatzneubauten ein-schließlich der zugehörigen Freianlagen und der Einbindung in das Gesamtareal des Botanischen Gartens. Der Generalplaner übernimmt die übergeordnete Koordination, Integration und Schnittstellenbear-beitung der beauftragten Objekt- und Fachplanungen sowie die Einbindung der vom Auftraggeber gesondert beauftragten Fachbeteiligten. Die Planung erfolgt bis zur ausführungsreifen und vergabe-fähigen Planung einschließlich Leistungsbeschreibungen und Leistungsverzeichnissen. Seitens des Auftraggebers wird eine gebündelte Vergabe wesentlicher Bauleistungen an einen Generalunter-nehmer favorisiert. Besonders zu berücksichtigen sind der laufende Pflanzen-, Forschungs- und Gar-tenbetrieb sowie die abschnittsweise und teilweise überlappende Umsetzung der Bauabschnitte. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere: - Objektplanung Gebäude und Innenräume: Grundleistungen der LPH 2 bis 9 sowie die projektspezifischen Besonderen Leistungen gem. Teil 3 Abschnitt 1 HOAI. - Tragwerksplanung: Grundleistungen der LPH 1 bis 6 sowie ergänzende Besondere Leistungen für Vergabe, Ausführung, ingenieurtechnische Kontrolle, Dokumentation und Objektbetreuung gem. Teil 4 Abschnitt 1 HOAI. - Thermische Bauphysik / Wärmeschutz / Energiebilanzierung: Grundleistungen der LPH 1 bis 7 nach Anlage 1 Nr. 1.2 HOAI sowie die projektspezifischen Besonderen Leistungen, insbesondere zu Wärme-, Feuchte-, Kondensat- und Wärmebrückenschutz sowie zu den Schnittstellen der Gewächshaushülle zur TGA. - Freianlagenplanung: Grundleistungen der LPH 2 bis 9 sowie die projektspezifischen Besonderen Leistungen einschließlich Erschließung, Vegetation, Bauabschnitts- und Interimszuständen sowie Schnittstellen zu Regenwasserbewirtschaftung, technischen Außenanlagen und Entwässerung gem. Teil 3 Abschnitt 2 i.V.m. Anlage 11 HOAI. - Technische Ausrüstung gem. Teil 4 Abschnitt 2 HOAI: Leistungen nach Maßgabe der jeweiligen spezifischen Leistungspflichten für - Anlagengruppen 1 bis 3 und 7, insbesondere gewächshausspezifische Klima-, Heizungs-, Lüf-tungs-, Bewässerungs-, Vernebelungs-, Verschattungs- und Energieschirmtechnik, - Anlagengruppen 4 und 5, insbesondere elektrotechnische sowie kommunikations- und infor-mationstechnische Anlagen, und - Anlagengruppe 8, Gebäudeautomation/Gebäudeleittechnik einschließlich Regelungs-, Steue-rungs-, Monitoring- und Schnittstellenfunktionen. Ergänzend sind Leistungen des bauordnungsrechtlichen Brandschutzes in Anlehnung an AHO-Heft Nr. 17, der Nachhaltigkeitskoordination / BNB gemäß projektspezifischer Zielvereinbarung sowie des Schadstoffmanagements, des selektiven Rückbaus, der Entsorgungs- und Materialstromplanung und des zirkulären Bauens gemäß den jeweiligen spezifischen Leistungspflichten zu erbringen. Die Leistungen werden entsprechend den dort festgelegten Leistungsstufen 1 bis 5 erbracht. Die Fachplanung Brandschutz orientiert sich an den Leistungsstufen des AHO-Heftes Nr. 17. Die Leistungen BNB/Nachhaltigkeitskoordination sowie Schadstoffe / zirkuläres Bauen werden projekt-spezifisch in Leistungsstufen 1 bis 5 gegliedert. Soweit einzelne Leistungen Leistungsphasen der HOAI zugeordnet sind, ergibt sich die jeweilige Zuordnung aus den spezifischen Leistungspflichten. Die Leistungen "Kunst am Bau" werden gesondert betrachtet. Die daraus resultierenden planeri-schen, baulichen, technischen und terminlichen Schnittstellen sind durch den Generalplaner in die Gesamtplanung und den Bauablauf zu integrieren; die fachlich-künstlerische Bewertung ist nicht Be-standteil der Generalplanerleistung. Vom Auftraggeber gesondert beauftragte bzw. bereitgestellte Leistungen - insbesondere Bau-grund/Geotechnik, Vermessung, SiGeKo, Ingenieur für kontaminierte Bereiche, übergeordnete brandschutztechnische Beratung/Prüfung, Prüfstatik, Kanal-/Leitungs- und Spartenuntersuchungen sowie Kampfmitteluntersuchungen - sind hinsichtlich ihrer für die Gesamtplanung relevanten Ergeb-nisse durch den Generalplaner zu integrieren. Die fachliche Verantwortung verbleibt bei den jeweili-gen Leistungserbringern.
Similar tenders
Closest by meaning — across languages, via embeddings.
| Published | Title | Buyer | Match |
|---|---|---|---|
| 2026-10-21 | Aufhebung// Rahmenvereinbarung über Neubau- und Sanierungsmaßnahmen - Projektsteuerungsleistungen nach AHO-Heft Nr. 9 | Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Ministerium der Finanzen, vertreten durch die Zentrale des LBB, vertreten durch die LBB-Niederlassung Mainz, vertreten durch die Niederlassungsleitung DE | 91% |
| 2026-07-20 | 26D Generalplanerleistung | Staatliches Bauamt Regensburg DE | 91% |
| 2026-07-09 | Rahmenvereinbarung über Neubau- und Sanierungsmaßnahmen - Projektsteuerungsleistungen nach AHO-Heft Nr. 9 | Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Ministerium der Finanzen, vertreten durch die Zentrale des LBB, vertreten durch die LBB-Niederlassung Mainz, vertreten durch die Niederlassungsleitung DE | 91% |
| 2026-08-13 | Leistungen der Generalplanung | WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH DE | 91% |
| 2026-10-20 | Generalplaner Projekt Autarkie Würgassen | BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH DE | 90% |
| 2026-07-21 | Vergabebekanntmachung // Rechnungshof Rheinland-Pfalz, Brandschutzmaßnahme - Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 4 und 5 | Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Ministerium der Finanzen, vertreten durch die Zentrale des LBB, vertreten durch die LBB-Niederlassung Landau, vertreten durch die Niederlassungsleitung DE | 90% |