2704300115 Rahmenvereinbarung Faunistische und Floristische Kartierungen, naturschutzfachliche Planungsleistungen sowie ökologische Baubegleitung
Buyer
NameLausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH
CountryDE
Published2026-06-18
Deadline2026-07-21
Value
Estimated€16,710,000 · 16,710,000 EUR
Awarded—
CPV codes
71000000 Architecture, engineering & inspection90712000 Sewage, refuse, cleaning & environmentalDescription
Es werden insgesamt 5 Lose ausgeschrieben. Alle sind fachlich und hinsichtlich der inhaltlichen Leistung identisch. Lediglich die räumliche Zuständigkeit der jeweiligen Lose unterscheidet sich. Folgende Leistungen bilden den inhaltlichen Schwerpunkt: 1. Faunistische und floristische Kartierungsleistungen: Kartierungen entsprechend der methodischen Anforderungen der jeweiligen Naturschutzbehörden. Erstellung von Kartierberichten mit Bestandsdarstellungen und Kartendarstellungen. 2. Naturschutzfachliche Planungsleistungen - z.B. Erstellung von Gutachten wie Artenschutzfachbeitrag, Landschaftspflegerischer Begleitplan, Natura2000 Prüfungen. 3. Ökologische Baubegleitung Begleitung der Sanierungsmaßnahmen während der Realisierung, Kontrolle der Umsetzung von naturschutzfachlichen und -rechtlichen Nebenbestimmungen und Auflagen. Beratung der LMBV bzw. des AN auf der Baustelle. Dokumentation der Umsetzung von erbrachten Nebenbestimmungen. Der Vertrag wird als Rahmenvereinbarung mit Abrufleistungen (Kontrakt) ausgeschrieben. Bei den im Leistungsverzeichnis ausgewiesenen Einzelleistungen handelt es sich nach Art und Umfang um Schätzungen aus den Erfahrungen der letzten Jahre. Sie dienen lediglich der Angebotsbewertung zu vergaberechtlichen Zwecken. Auf die Erbringung der Leistungen hat der Auftragnehmer somit keinen Anspruch, demgemäß kommt auch eine Umlageerstattung aus nicht beauftragten Leistungen nicht in Betracht. Die Beauftragung und Abrechnung der Leistungen erfolgt nach Bedarf diskontinuierlich über Einzelauftrag (Abruf) im AVA@LMBV. Mit dem Abruf werden neben den geforderten Leistungen und der Örtlichkeit auch die zuständigen Ansprechpartner und die verbindlichen Vertragstermine benannt. Die im Leistungskatalog aufgeführten Mengenvorsätze für die Abrufleistungen stellen unverbindliche Schätzwerte dar. Es besteht weder Anspruch auf eine Mindestmenge noch auf die angegebenen Gesamtmengen. Die Leistungen sind auf Nachweis abzurechnen.
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