Sanierung Mehrfamilienhaus - Kopernikusring 1-9, 36-44 16227 Eberswalde, Deutschland, Fassadenarbeiten
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45000000 Construction workDescription
Das Bauvorhaben umfasst die Sanierung und Modernisierung der bestehenden Mehrfamilienhäuser. Die Gebäude stammen aus dem Jahr 1973 und umfassen insgesamt ca. 180 Wohneinheiten mit einer Gesamtwohnfläche von ca. 10.967 m². Der Wohnungsbestand ist überwiegend vermietet; eine Teilsanierung erfolgte im Jahr 1994. Weitere Leerwohnungsinstandsetzungen finden seit dem Jahr 2025 statt und sind bei der Abstimmung der Schnittstellen zu berücksichtigen. Die zu vergebenden Leistungen betreffen die Instandsetzung und malermäßige Überarbeitung der bestehenden Fassaden einschließlich der zugehörigen Untergrundvorbereitungs-, Schutz-, Anschluss- und Nebenarbeiten. Die vorhandenen Außenwände bestehen gemäß Modernisierungskonzept aus ca. 29 cm Leichtbeton und einem bestehenden Wärmedämmverbundsystem mit ca. 8 cm EPS-Dämmung einschließlich Armierungsschicht und Oberputz. Das vorhandene Wärmedämmverbundsystem soll grundsätzlich erhalten und in schadhaften Bereichen örtlich instand gesetzt bzw. teilweise erneuert werden. Eine vollflächige Erneuerung oder Aufdopplung der Fassadendämmung ist im Modernisierungskonzept nicht vorgesehen. Die Arbeiten erfolgen überwiegend im bewohnten Bestand. Der Schutz der Bewohner, die Nutzbarkeit der erforderlichen Gebäudezugänge sowie der Schutz vorhandener und bereits erneuerter Bauteile sind zu berücksichtigen. Fördervorbehalt BEG EM, aufschiebende Bedingung Die ausgeschriebenen Leistungen sind Gegenstand einer beantragten Förderung nach BEG EM. Der Vertrag wird mit Zuschlag geschlossen; die Lieferungs- und Leistungspflichten stehen unter der aufschiebenden Bedingung der Förderzusage. Sie werden erst und nur insoweit wirksam, wie die beantragte Förderung durch die zuständige Förderstelle bewilligt wird. Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer über den Eintritt der Bedingung unverzüglich in Textform. Bis dahin bestehen keine Ausführungs-, Beschaffungs-, Vorhalte- oder sonstigen kostenverursachenden Leistungspflichten des Auftragnehmers. Wird die Förderung abgelehnt oder tritt die Bedingung nicht bis zum 01.03.2027 ein, entfällt die Verpflichtung zur Ausführung der betroffenen Leistungen. Ausführungsfristen beginnen erst mit Eintritt der Bedingung; weitergehende Ansprüche wegen des Nichteintritts sind ausgeschlossen.