Forschungsvorhaben zum Thema „Studie zu den Ursachen der gestiegenen Kin-der- und Jugendgewalt sowie systemische Untersuchung der unteren und der oberen Altersgrenze nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG)"
Buyer
CountryDE
Published2026-07-16
Deadline—
Value
Estimated€613,445 · 613,445.38 EUR
Awarded—
CPV codes
73000000 Research & development servicesDescription
I. Forschungsziel Ziel der durchzuführenden Studie sind die Darstellung und Bewertung der Entwicklung der Kriminalität von Kindern und Jugendlichen im Allgemeinen sowie des Phänomenbereichs der Gewaltkriminalität im Besonderen, wie sie seit 2015/16, vor allem aber seit 2021 zu beobachten ist. Dabei sind auch die regionalen Disparitäten in den Blick zu nehmen. Ferner sollen Hypothesen zu den Ursachen für diese Entwicklung identifiziert, entsprechend ihrer Fundierbarkeit durch bestehende Forschungserkenntnisse und Daten gewichtet und ausgehend von den Ergebnissen der Ursachenanalyse (gesetzgeberische) Handlungsoptionen aufgezeigt werden. Daneben sollen die geltenden Handlungsmöglichkeiten, die rechtlich für den Umgang mit Kriminalität von Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden zur Verfügung stehen, sowie deren Umsetzung in der Praxis untersucht werden. Dabei ist der Frage nachzugehen, ob Kinder, Jugendliche und Heranwachsende, die mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind, durch das für sie jeweils geltende Rechtsfolgenregime wirksam erreicht werden. Das schließt die Frage danach ein, ob deren Taten – unter Einbeziehung der Verletztenperspektive – im jeweiligen System angemessen aufgearbeitet werden. II. Überlegungen zur Methodik Das Forschungsziel soll durch eine qualitative empirische Forschung erreicht werden, welche durch quantitative Elemente ergänzt wird. Hierbei sollen die nachstehenden Forschungsmethoden aufgegriffen werden, wobei die Auflistung nicht abschließend ist. Wird ein anderer methodischer Ansatz gewählt, der die genannten oder einzelne der genannten Forschungsmethoden nicht aufgreift, ist darzulegen, wie durch diesen die entsprechenden Erkenntnisse erzielt werden. 1. Auswertung statistischer Daten Dabei sollten Daten, die in jüngerer Zeit bzw. aktuell bereits systematisch ausgewertet worden sind, wie im Abschlussbericht der BLPG und anderen Veröffentlichungen, einbezogen bzw. diese Daten für die aktuellen Berichtsjahre fortgeschrieben werden. 2. Aktenanalyse (Jugend-)Staatsanwaltschaftliche und (jugend-)gerichtliche Verfahrensakten, Vollstreckungshefte, Verfahrensakten der für Kindschaftssachen und Unterbringungssachen zuständigen Gerichte sowie Akten der (freien und öffentlichen) Kinder- und Jugendhilfe sind zur Ermittlung der für die Beantwortung der Forschungsfragen relevanten Tatsachen auszuwerten, ggf. ergänzt durch sonstige für das Verfahren relevante Ermittlungsakten (Polizei). 3. Erkenntnisgewinn durch Fragebögen und Interviews Die auf der Grundlage von statistischen Daten und der Aktenanalyse gewonnenen Erkenntnisse sollen durch Interviews mit Expertinnen/Experten und begleitende Fragebogenerhebungen ergänzt und ggf. vertieft werden. Ein Schwerpunkt soll dabei auf der fachlichen Bewertung der Anwendbarkeit und Effizienz der bestehenden Handlungsmöglichkeiten im systemischen Kontext liegen. Eine Auflistung der in Betracht kommenden Expertinnen/Experten ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. 4. Sekundäranalysen Im Rahmen von Sekundäranalysen, die den Stand der einschlägigen Forschung auswerten, soll geklärt werden, ob es belastbare neuere Erkenntnisse in Bezug auf die kindliche Entwicklung im Grenzbereich des geltenden Strafmündigkeitsalters und die Entwicklung von Heranwachsenden in Bezug auf deren (jugend-)strafrechtliche Behandlung gibt, die Anlass für eine Änderung der geltenden Rechtsrahmung geben könnten. Der Auftragnehmer oder die Auftragnehmerin hat selbständig ein Forschungskonzept zu erstellen. Anhand der Leistungsbeschreibung werden die Forschungsthemen, -fragen, sowie gewisse methodische Ansätze - nicht abschließend - vorgegeben. Auf dieser Grundlage sind innovative Lösungsvorschläge zu erarbeiten und somit wesentliche eigene Beiträge zur strukturierten Gestaltung der Leistung zu erbringen. Es wird eine konzeptionelle Lösung im Sinne von § 14 Abs. 3 Nr. 2 VgV erwartet. Die Leistung soll als ein Gesamtauftrag vergeben werden. Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.