Benchmarking in der Fernwärmeversorgung u.a. zur Preiskontrolle und Preistransparenz sowie der Vergleichbarkeit von Fernwärmeversorgern unter technischen und betriebswirtschaftlichen Aspekten
Buyer
NameMinisterium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
CountryDE
Published2026-07-02
Deadline2026-08-03
Value
Estimated—
Awarded—
CPV codes
71314000 Architecture, engineering & inspection75131000 Administration, defence & social securityDescription
Die Fernwärmeversorgung ist ein wesentlicher Baustein der Energie- bzw. Wärmewende, insbesondere hinsichtlich der Dekarbonisierung der Wärmeversorgung. Dabei ist die Akzeptanz der Fernwärmeversorgung durch die Bürgerinnen und Bürger erforderlich. Die Preisgestaltung und deren mangelnde Transparenz ist aktuell jedoch der größte Kritikpunkt an der Fernwärmeversorgung. Kritische Stimmen sehen Defizite und eine beschränkte Wirkung der derzeitigen Preiskontrollen. Diese seien ineffektiv und unsystematisch; eine Preisaufsicht müsse effektiver sein und regulierend wirken. Für eine solche effektivere kartellrechtliche Preiskontrolle sind jedoch unter anderem aktuelle Daten und Informationen über die einzelnen Fernwärmenetze erforderlich. Deshalb ist vorgesehen für Fernwärmepreise einen jährlichen Benchmarkprozess zu etablieren. Ziel des Benchmarkings ist, anhand der mit diesem erhobenen Daten Vergleichsgruppen für die nordrhein-westfälischen Fernwärmeversorgungsgebiete zu bilden. Auf der Grundlage der jeweiligen Vergleichsgruppe soll von der Landeskartellbehörde festgestellt werden können, welche Fernwärmeversorgungsgebiete preisauffällig sind. Darüber hinaus soll den teilnehmenden Fernwärmeversorgern durch jährliche Berichte über die jeweiligen Netzgebiete ermöglicht werden, die eigenen Stärken durch einen objektiven Vergleich zu erkennen, Leistungsdefizite zu identifizieren und Ansatzpunkte für Optimierungsmaßnahmen abzuleiten sowie die Wirksamkeit eingeleiteter Maßnahmen zu überprüfen. Die Teilnahme am Benchmarking ist für die Unternehmen freiwillig. Die Kosten trägt das Land Nordrhein-Westfalen.
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