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Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabitnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten (Dunkelgraue Flecken) der Gemeinde Lenningen im Wirtschaftlichkeitslückenmodell.

TED · 442842-2026can-standardawardedNo deadline given

Buyer

NameGemeinde Lenningen

CountryDE

Published2026-06-29

Deadline

Value

Estimated

Awarded€6,802,159 · 6,802,159.4 EUR

WinnerStiegeler Internet Service GmbH

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CPV codes

64210000 Postal & telecommunications services32571000 Radio, TV, communication equipment32412000 Radio, TV, communication equipment

Description

Die Gemeinde Lenningen (nachfolgend: „Konzessionsgeber“) hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicher-zustellen. Daher soll mit einem Telekommunikationsunternehmen ein Konzessionsvertrag über den Bau und den Betrieb eines Gigabitnetzes sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen abgeschlossen. Die Kommunen des Landkreises Esslingen haben den Zweckverband Breitbandversorgung Landkreis Esslingen im Wege einer Aufgabenübertragung u. a. mit der Durchführung der vorliegenden Ausschreibung beauftragt, so dass der Zweckverband als Vergabestelle auftritt. Mit dem nach der Durchführung des Vergabeverfahrens zu beauftragenden TK-Unternehmen schließt jedoch die Kommune als Konzessionsgeber den Vertrag. Die Abwicklung der geschlossenen Verträge wird durch den Zweckverband durchgeführt. Der Konzessionsgeber hat im Rahmen des Förderprogramms des Bundes „Förderung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland – Gigabit-Richtlinie 2.0“ einen Förderantrag gestellt und Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Breitbandförderung“ („VwV Breitbandmitfinanzierung“) beantragt. Die Förderung soll dabei durch eine Investitionsbeihilfe in Höhe der sog. Wirtschaftlichkeitslücke, d.h. in Höhe der Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert der Ausgaben für den Netzaufbau und -betrieb, erfolgen. Das Verfahren wurde einstufig ohne vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb durchgeführt.

Source

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