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Auftragsänderung 2: Integrationsfachdienst (IFD) für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben in Niedersachsen

TED · 369488-2026can-modifawardedNo deadline given

Buyer

NameNiedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

CountryDE

Published2026-05-29

Deadline

Value

Estimated

Awarded

WinnerVerein für gemeindenahe sozialpsychiatrische Hilfen - Der Weg e.V. | Diakonie Südheide gGmbH | Betreuungsverein Cloppenburg e.V. | Persönliche Hilfen e.V. | Ostfriesische Beschäftigungs- und Wohnstätten GmbH | Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Göttingen-Northeim e.V. | AWO Region Hannover e.V. | Mein Weg! Soziale Hilfen GmbH | Neue Arbeit Lüneburg gGmbH | Ev.-ref. Diakonisches Werk Grafschaft Bentheim gGmbH | AWO Trialog Weser-Ems GmbH | Caritasverband für die Stadt und den Landkreis Osnabrück | Berufsförderungswerk Friedehorst | Deutsches Rotes Kreuz - Kreisverband Stade gGmbH | gemeinn. Gesellschaft für paritätische Sozialarbeit mbH Wilhelmshaven | Lavie Reha gGmbH | Ex + Job Arbeit und Freizeit GmbH | Heilpädagogische Hilfe Osnabrück e.V.

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CPV codes

85000000 Health & social work services98000000 Other community, social & personal services

Description

Das Integrationsamt in Niedersachen trägt im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben Verantwortung für die Sicherung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben nach dem Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) Teil 3. Gemäß § 185 Abs. 3 SGB IX i.V. mit § 17 Abs. 1 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe-Verordnung (SchwbAV) kann das Integrationsamt Maßnahmen fördern, die dazu dienen und geeignet sind, die Teil-habe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen, zu erleichtern oder zu sichern. Bei der Durchführung dieser Maßnahmen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben (Aufnahme, Ausübung und Sicherung einer möglichst dauerhaften Beschäftigung) können gemäß § 192 Abs. 1, 2 und 3 SGB IX Integrationsfachdienste (IFD) als Dienste Dritter vom Integrationsamt beteiligt werden. Die Integrationsfachdienste können im Rahmen ihrer Aufgabenstellung gem. § 192 Abs. 4 SGB IX auch im Auftrag anderer Kostenträger für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen tätig werden Die Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem Sondervermögen der Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht. Aufgrund der Aufgabenübertragung nach Teil 3 Kapitel 7 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) und den damit verbundenen Anforderungen, die an den Auftragnehmer zu stellen sind, ist ausschließlich eine Vergabe an Unternehmen vorgesehen, deren Hauptzweck die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderung oder von benachteiligten Personen ist. Die Aufgabe wird als Dauerdienstleistung vergeben. Ein IFD muss nach § 195 Abs. 1 Nr. 4 SGB IX rechtlich oder organisatorisch und wirtschaftlich eigenständig sein. Die organisatorische und wirtschaftliche Eigenständigkeit liegt vor, wenn der Träger die Aufgaben und die Finanzen des IFD von den übrigen Aufgaben organisatorisch getrennt darstellt und wahrnimmt (z. B. in einer eigenen Abteilung oder Unterabteilung). Bei der Bewertung der Eigenständigkeit wird dem Grundgedanken gefolgt, dass der IFD von einem außenstehenden Dritten als eigenständiger Dienstleister wahrgenommen wird. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) und den jeweiligen Bewertungsmatrizen zu entnehmen.

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