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Praxisbezogenes Verfahren zur Beurteilung von Gefährdungen durch Hitze bei Arbeit im Freien – Hitzegefährdung bei Außenarbeit

TED · 364725-2026can-standardawardedNo deadline given

Buyer

NameBundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)

CountryDE

Published2026-05-28

Deadline

Value

Estimated

Awarded€142,867 · 142,867.42 EUR

WinnerTechnische Universität Berlin

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CPV codes

73110000 Research & development services

Description

Angesichts des Klimawandels führen höhere Temperaturen bei Hitzeperioden zu stärkerer körperlicher Belastung und mehr Hitzestress. Dies betrifft nicht nur klassische Außenarbeit (z. B. (Garten-)Bau, Landwirtschaft), sondern auch bislang eher weniger beachtete Tätigkeiten im Freien (z. B. in Schule/Hort, KiTa). Bei Tätigkeiten im Freien liegt zudem eine kombinierte Belastung vor (Hitze, UV-Strahlung, Niederschläge, Wind usw.). Der Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) hat eine Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A5.1 erstellt, welche seit dem 28.08.2025 in Kraft ist. Dabei wurde auch ein praxisorientiertes „Vereinfachtes Verfahren zur Beurteilung von Gefährdungen durch Hitze“ entwickelt. Dieses hat zahlreiche Einflussfaktoren (z. B. Lufttemperatur, Luftfeuchte, Sonneneinstrahlung, Arbeitsschwere, Bekleidung) auf eine einfache Skalierung zusammengeführt und konnte bislang noch nicht in der Praxis erprobt werden. Deshalb hat der ASTA es zunächst als „Empfehlung des Ausschusses für Arbeitsstätten (ASTA) – Beurteilung der Gefährdungen durch Hitze und Maßnahmen an Arbeitsplätzen in nicht allseits umschlossenen Arbeitsstätten und an Arbeitsplätzen im Freien“ veröffentlicht. Ziel dieses Projekts ist es, das praxisorientierte, vereinfachte Verfahren zur Beurteilung von Gefährdungen durch Hitze und zur Maßnahmenauswahl bei Tätigkeiten im Freien auf der Basis evidenter wissenschaftlicher Methoden zu überprüfen, bei Bedarf anzupassen sowie eine exemplarische Erprobung und Validierung im Feldversuch vorzunehmen. Der Gesichtspunkt der Praxistauglichkeit bzw. Akzeptanz durch die betrieblichen Akteure des Arbeitsschutzes ist besonders zu berücksichtigen. Die Laufzeit soll maximal 24 Monate betragen.

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