New Delhi, Neubau Deutsches Haus, Generalplanungsleistungen
Value
Estimated€5,800,000 · 5,800,000 EUR
Awarded—
CPV codes
71000000 Architecture, engineering & inspectionDescription
Gegenstand der Auftragsvergabe sind die nachfolgend beschriebenen Generalplanungsleistungen für die Errichtung eines Neubaus als "Deutsches Haus" auf der Liegenschaft 2, Nyaya Marg, Chanakyapuri, New Delhi, Indien. Die Generalplanungsleistungen umfassen die folgenden Vertragsmodule: •Objektplanung Gebäude •Objektplanung Freianlagen •Fachplanung Tragwerksplanung •Fachplanung Technische Ausrüstung (HLS,ELT) •Spezif. Leistungspflichten Thermische Bauphysik sowie Bau- und Raumakustik •Spezif. Leistungspflichten Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) •Spezif. Leistungspflichten Brandschutz Das Deutsche Haus soll langfristig zur Unterbringung der Deutschen Schule New Delhi (DSND) und der Deutsch-Indischen Außenhandelshammer (AHK) dienen. Interimsweise soll in einer ersten Nutzungsphase zudem die Kanzlei der Deutschen Botschaft New Delhi untergebracht werden. Planungsziel ist ein Neubau, der den Anforderungen der ersten Nutzungsphase mit Kanzlei-Nutzung gerecht wird, insbesondere auch im Hinblick auf Sicherheitsanforderungen, der sich aber zugleich mit geringem Aufwand in der zweiten Nutzungsphase umnutzen lässt. Der Gebäudeteil, der von der AHK genutzt wird, wird nach dem Core-and-Shell-Ansatz geplant und errichtet. Die Planung des AHK-Teils umfasst Rohbau, Fassade und Außenanlagen. Der Ausbau inkl. TGA erfolgt in Eigenleistung und ist nicht Gegenstand der Planung. Der geplante Neubau soll, gemäß Vorentwurf, über vier oberirdische Geschosse und ein Untergeschoss verfügen. Die geplante Bruttogeschoßfläche beträgt ca. 6.400 m² im oberirdischen und 1.840 m² im unterirdischen Bereich. In der ersten Nutzungsphase sind folgende Funktionsbereiche unterzubringen: •Eingangsbereiche für die Nutzerbereiche •Rechts-, Konsular und Visastelle für Besucher •Kanzleibereich •Sicherheitsbereiche •Regionalarztpraxis •Klassenräume Grundschule •Lehrerzimmer und Verwaltungsbereich Schule •Turnhalle •Kindertagesstätte •Ausbauflächen AHK •Untergeschoß mit Technikräumen und Tiefgarage •Innenhof und Dachterrasse mit Überdachung Der Planer ist zur Umsetzung der planerischen Vorgaben und Qualitäten des Auftraggebers verpflichtet. Dabei hat er Abstimmungen mit den zuständigen Genehmigungsbehörden vorzunehmen, soweit erforderlich. Deutsche Normen und Regelwerke sind im Sinne eines Schutzzielabgleichs anzuwenden. Die Festlegung, ob nach deutschem oder indischem Standard geplant und gebaut werden soll, erfolgt im Einzelfall in Abstimmung mit dem Auftraggeber. Ziel ist grundsätzlich eine möglichst lokale Bauweise. Es ist sicherzustellen, dass die Planung nach lokalem Planungsrecht genehmigungsfähig und unter weitgehend lokalen Gegebenheiten mit lokalen Vertragspartnern umsetzbar und wirtschaftlich ist. Die Planung der Freianlagen beinhaltet neben den Randflächen mit Perimeterschutz und Außenwache einen Innenhof, eine Dachterrasse, die Dachfläche und Teilflächen der Fassade. Art und Umfang der Fassadenbegrünung ist im Zuge der Fassadengestaltung festzulegen. Die Freianlagen sind entsprechend der klimatischen Gegebenheiten zu planen und die Sicherheitsanforderungen der Kanzlei sind zu erfüllen. Die Fachplanungsleistungen für Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung sind als Teil der Generalplanerleistungen zu erbringen. Der Auftrag umfasst ebenso die notwendigen o.g. spezif. Leistungspflichten sowie etwaige hier nicht genannten Leistungen, die zur Erzielung des jeweils vereinbarten Gesamterfolges erforderlich sind. Die grob geschätzten Bauwerkskosten (KG 200-600 und KG 750-790 nach DIN 276) belaufen sich auf ca. 25.411.902 EUR netto. Tag der Absendung der europaweiten Bekanntmachung an das Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Union: 16.07.2026