Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (EU-weit) zur Vergabe von Planung und Überwachung von Bauunterhaltungsmaßnahmen (Generalplanung) in 2 Losen, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Potsdam (VOEK 164-25)
Buyer
NameDE Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
CountryDE
Published2026-06-19
Deadline—
Value
Estimated—
Awarded—
WinnerRTW Generalplanungsgesellschaft mbH | sta2 archtitekten ingenieure PartGmbH,
CPV codes
71320000 Architecture, engineering & inspection71000000 Architecture, engineering & inspection71200000 Architecture, engineering & inspection71240000 Architecture, engineering & inspection71242000 Architecture, engineering & inspection71244000 Architecture, engineering & inspection71245000 Architecture, engineering & inspection71246000 Architecture, engineering & inspection71247000 Architecture, engineering & inspection71248000 Architecture, engineering & inspection71300000 Architecture, engineering & inspection71322000 Architecture, engineering & inspection71324000 Architecture, engineering & inspection71327000 Architecture, engineering & inspection71328000 Architecture, engineering & inspection71356400 Architecture, engineering & inspectionDescription
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Vergabe von Generalplanerleistungen in der Region Berlin und Brandenburg. Die hier ausgeschriebenen Rahmenverträge über die Planung und Überwachung von Einfachen Bau- bzw. Bauunterhaltungsmaßnahmen für bestimmte Dienstliegenschaften im Eigentum der Auftraggeberin sowie von der Auftraggeberin bei Dritten angemieteten Objekten im Bundesland Brandenburg umfassen jeweils 1 Los (Los 1: Nord oder Los 2: Süd). Die je Los zu vergebenden Generalplanerleistungen umfassen insbesondere folgende Leistungen: • Objektplanung für Gebäude in Anlehnung an § 34 HOAI • Tragwerksplanung in Anlehnung an § 51 HOAI • Planung der Technischen Ausrüstung in Anlehnung an § 55 HOAI • Bauphysik in Anlehnung an Anlage 1.2 zu § 3 Abs. 1 HOAI • Brandschutz in Anlehnung an AHO-Heft Nr. 17 Je Los ist der Abschluss eines Rahmenvertrags geplant, aus denen die Auftraggeberin sukzessiv Einzelverträge abrufen wird. Der Auftragnehmer hat weder einen Anspruch auf Abruf von Einzelaufträgen noch innerhalb eines vergebenen Einzelauftrags auf den Abruf aller ausgeschriebenen Leistungen. Die konkreten Einzelheiten der Beauftragung werden im Einzelauftrag geregelt. Der jeweilige Rahmenvertrag wird eine Laufzeit von 2 Jahren haben, wobei die Auftraggeberin optional den Vertrag 3-mal um jeweils 1 Jahr verlängern kann. Das jeweilige Ende der Laufzeit eines Einzelauftrags bleibt vom Ende der Rahmenvertragslaufzeit unberührt, dies bedeutet insbesondere, dass Einzelaufträge nur während der Rahmenvertragslaufzeit generell abgerufen werden können, sofern sie abgerufen sind, jedoch auch über die Rahmenvertragslaufzeit hinaus Geltung haben und dann auch noch – sofern im Einzelabruf angelegt – optional die dort vereinbarten Leistungen weiter abgerufen werden können Der geschätzte Auftragswert (Honorar) ist derzeitig schwer bezifferbar, da sich die zu erbringenden Bauleistungen erst aus der Planungsleistung des Auftragnehmers und den Abstimmungen mit der Auftraggeberin ergeben werden. Nach derzeitigem Stand wird von einer Honorarschätzung für das Los 1 Nord in Höhe von 2,4 Mio. Euro (netto) und für das Los 2 Süd in Höhe von ca. 1,8 Mio. Euro (netto) ausgegangen. Mit Blick auf die Angabe einer Höchstmenge für das Vergabeverfahren wird diese für das Los 1 Nord mit 5 Mio. Euro (netto) und für das Los 2 Süd mit 4 Mio. Euro (netto) beziffert. Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Angaben sicherheitshalber erfolgen und grundsätzlich nicht davon ausgegangen wird, dass diese Höchstmengen auch erreicht werden. Bei der Ausführung der Leistung darf zu keinem Zeitpunkt ein Interessenkonflikt vorliegen. In diesem Zusammenhang darf insbesondere kein direktes oder indirektes finanzielles, wirtschaftliches oder persönliches Interesse des Bewerbers dahingehend bestehen, dass dessen Unparteilichkeit und Unabhängigkeit gegenüber an den Vergabeverfahren für Bauleistungen teilnehmenden Unternehmen beeinträchtigen könnte. Eine Teilnahme des Auftragnehmers für die dann korrespondierenden Bauleistungen ist ausgeschlossen.
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