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VgV Projektsteuerung - Neubau Kinderhaus mit Erweiterung Schulgebäude, Bildungscampus Rainbrunnen Schorndorf

TED · 318204-2026can-standardawardedNo deadline given

Buyer

NameLandratsamt Rems-Murr-Kreis, Amt für Schulen, Bildung, Kultur

CountryDE

Published2026-05-08

Deadline

Value

Estimated

Awarded€1,001 · 1,001 EUR

WinnerTurner & Townsend GmbH

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CPV codes

71320000 Architecture, engineering & inspection

Description

Der Rems-Murr-Kreis beabsichtigt, auf dem Bildungscampus Rainbrunnen ein neues, inklusives und barrierefreies Kinderhaus für die sonderpädagogischen Einrichtungen des Landkreises zu errichten. In der Einrichtung sollen insgesamt vier Kindergartengruppen sowie die erste und zweite Klasse der Christian-Morgenstern-Schule untergebracht werden – für ca. 110 bis 140 Kinder. Neben dem Neubau des Kinderhauses ist eine Erweiterung der Fröbelschule für ca. 60 Schüler*innen geplant. Das Planungsgebiet befindet sich südwestlich der Fröbelschule und umfasst ca. 7.000 m². Die geplanten Neubau- und Erweiterungsflächen für die Nutzungen betragen insgesamt ca. 2.900 m² (zuzüglich Neben-, Erschließungs- und Technikflächen). Davon entfallen ca. 1.900 m² auf das Kinderhaus mit Speiseraum/Mensa und ca. 1.000 m² auf die Schulerweiterung. Im Rahmen der Planung ist sicherzustellen, dass die Freianlagen des Kinderhauses sowie der Schulerweiterung rollstuhlgerecht und barrierefrei gestaltet werden. Low-Tech-Lösungen sind zu untersuchen und vorrangig zu berücksichtigen. Die Hinweise – insbesondere die im Strategiepapier für nachhaltiges Bauen der Kreisbaugruppe – sind zu beachten; dieses sowie weitere Unterlagen werden den Bietern in der zweiten Stufe des VgV-Verfahrens zur Verfügung gestellt. Der Rems-Murr-Kreis hat einen Realisierungswettbewerb für Architektinnen und Landschaftsarchitektinnen durchgeführt. Das anschließende VgV-Verfahren ist derzeit noch nicht abgeschlossen. *** Für die Leistungen der Projektsteuerung gem. - §2 AHO- Heft Nr.9(2020) - Projektstufen 1-5 - Handlungsbereiche A-E wird ein geeignetes Büro gesucht. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die weitere Beauftragung der jeweils nachfolgenden Leistungsstufe. Weitere Informationen siehe Ziffer 5.1.

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