B 209 Elbquerung bei Lauenburg, Floristische - Faunistische Erhebungen 2027
Buyer
NameLandesbetrieb Straßenbau und Verkehr SchleswigHolstein, Standort Lübeck
CountryDE
Published2026-10-12
Deadline2026-11-09
Value
Estimated—
Awarded—
CPV codes
71300000 Architecture, engineering & inspectionDescription
Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Standort Lübeck und der Niedersächsische Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr, regionaler Geschäftsbereich Lüneburg planen gemeinsam in Auftragsverwaltung des Straßenbaulastträgers Bund den Ersatzbau der B 209 Elbquerung bei Lauenburg/Hohnstorf mit Neubau der Ortsumgehung Lauenburg Ost. Das Vorhaben ist ein Teilprojekt der Planung „B 5 / B 209 Elbquerung bei Lauenburg/Hohnstorf mit Ortsumgehungen“. Die Festlegung der Vorzugsvariante für die Elbquerung durch den Baulastträger steht zum jetzigen Zeitpunkt noch aus. In der abschließenden Wahl stehen die beiden bestandsnahen Brückenvarianten BBW-1-0-BR („Bestand-West“) und BBO-1-4-BR („Bestand-Ost“). Je nach Variante beträgt die Länge der Strecke zwischen den Anknüpfungspunkten ca. 2,6 bis 2,7 km. Bestand-West beinhaltet 2 Brücken, eine über die Elbe und eine über die Bahnlinie östlich des Bahnhofs Lauenburg. Bestand-Ost beinhaltet eine lange Brücke über die Elbe und über Teile des anschließenden binnendeichs gelegenen Lauenburger Elbwarders. Weiter östlich verlaufen beide Varianten gemeinsam auf ehemaligen Industriegleisen entlang des Gewerbegebiets Lauenburg-Ost sowie entlang der vorhandenen Gewerbegebietsanbindung an die B 5. Die Straße wird als zweispurige außerörtliche Bundesstraße mit Regelquerschnitt RQ 11 und begleitendem Radweg geplant. Gegenstand der Leistung ist das Erbringen von floristisch-faunistischen Leistungen für einen Bereich von 500 m um die beiden Varianten des Bauvorhabens (ca. 400 ha) als Grundlage weiterer landschaftsplanerischer Fachbeiträge wie dem Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP), dem Artenschutzbeitrag (ASB) und der FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP) auf den Ebenen der Entwurfsplanung und der Genehmigungsplanung.