[ab LPH 5] ELT - Ingenieurleistungen nach Teil 4 Abschnitt 2 HOAI - KG 440 und 450
Buyer
NameVermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Pforzheim
CountryDE
Published2026-06-24
Deadline—
Value
Estimated€308,849 · 308,849.43 EUR
Awarded—
CPV codes
71000000 Architecture, engineering & inspectionDescription
Baumaßnahme: Schönbornstr. 32, 76646 Bruchsal, Bruchsal, Justizvollzugsanstalt (JVA), Werkhof 1. BA Leistungen: [ab LPH 5] ELT - Ingenieurleistungen nach Teil 4 Abschnitt 2 HOAI - KG 440 + 450, Fachplanungsleistungen für Technische Gebäudeausrüstung nach Teil 4, Abschnitt 2 der HOAI 2021 ***** Planungsaufgabe: Beabsichtigt ist die stufenweise Beauftragung von Ingenieurleistungen nach Teil 4 Abschnitt 2 HOAI für die oben genannte Baumaßnahme. Es sind die Grundleistungen der Leistungsphasen 5 bis 8, sowie die besonderen Leistungen der Leistungsphasen 3, 5 und 8 zu erbringen. Dabei sind folgende Anlagengruppen zu bearbeiten: 4. Starkstromanlagen 5. Fernmelde- und informationstechnische Anlagen ***** Beschreibung der Planungsaufgabe: Betreffend Neubau: Zu planen ist die gesamte elektrotechnische Gebäudeausrüstung des Gebäudes inklusive der für eine Justizvollzugsanstalt üblichen sicherheitstechnischen Einrichtungen und Anlagen. Der Versorgungsanschluss des Neubaus ist übergangsweise aus dem Bestand / NSHV herzustellen. In einem späteren Bauabschnitt erfolgt ein Neubau der zentralen Energieversor-gung. Diese besteht aus Mittelspannungsanlage, NSHV und Netzersatzanlage. Sie soll zukünftig die JVA versorgen. Für die Durchführung der Baumaßnahme muss eine Baustromversorgung geplant und her-gestellt werden. Es wird erwartet, dass dafür die bestehende Elektroversorgung (NSHV) und Auslastung analysiert wird. Der Leistungsbedarf der Baustelle muss ermittelt und Lösungen zur Baustromversorgung erarbeitet werden. Gegebenenfalls werden auch Abstimmungen mit den Stadtwerken notwendig. Sie müssen sich in die vorliegende Entwurfsplanung einarbeiten und auf deren Basis die weitere Ausführungsplanung erstellen. Als Rahmenbedingung dient die Landesrichtlinie für den Bau von Justizvollzugsanstalten. Folgende Unterlagen der Entwurfsplanung liegen vor: - Installationsplan UG - Installationspläne EG bis 3. OG - Installationsplan DG - Schema Stromversorgung/ Netzersatz/ Sicherheitsbeleuchtung - Schema Fernmeldetechnik (EDV, Video, Türüberwachung) - Schema Brandmeldeanlage - Schema ELA - Anlage - Schema Personennotsignalanlage - Schema Einbruchmeldeanlage / Türüberwachungen - Entwurfsplanung PV-Anlage - Kostenberechnung nach DIN 276 - Erläuterungsbericht Stromversorgung (USV) sowie die Photovoltaik (PV) sind in das Energieversorgungskonzept des Gebäudes einzubeziehen. Es sind gebäudetypische Kommunikationsanlagen und Sicherheitseinrichtungen zu planen. Diese bestehen z. B. aus strukturierte Datenverkabelung, Brandmeldeanlage, Einbruchmelde-anlage / Türüberwachungen, Elektroakustische Anlage, Videoüberwachungsanlage, Personennotsignalanlage, Sonnenschutzsteuerungen, Beleuchtungssteuerungen und Notausschaltungen. In der JVA sind schon sicherheitstechnische Anlagen, wie z. B. Brandmeldeanlage, Videoüberwachung und Personennotsignalanlage vorhanden. Daher müssen wir die für den Neubau zu errichtenden Anlagen in den Bestand integrieren. Teilweise sind dadurch Hersteller der verbauten Systeme vorgegeben, um Systemintegrität sicherzustellen. Die Leitungsverlegearbeiten für weitere an der Planung beteiligte Fremdgewerke (z.B. HLS, Gebäudeautomation) sind nach Zuarbeit und Abstimmung in die Elektroplanung zu integrieren und bei der Ausschreibung zu berücksichtigen. Betreffend Abbruch alte Werkhalle OST: Für den Neubau muss zuerst das Baufeld durch den Abbruch der alten Werkhalle freigemacht werden. Im Rahmen einer Bestandsaufnahme vor Ort, müssen die elektrotechnischen Installationen erfasst werden. Die erfassten Mengen müssen als Zuarbeit für das Abbruch - Leistungsverzeichnis dem Architekten zugearbeitet werden. ***** Kostenziel (KG 440 + 450): 3.168.725,00 Euro brutto ***** Terminziele: Beabsichtigter Baubeginn: 14.03.2028 (mit Abbruch der alten Werkhalle) Beabsichtigte Baufertigstellung: 05.09.2031 ***** Zur Ausführung der Leistungen sind die Anforderungen der Gemeinsamen Verwaltungsvorschrift Fremdpersonenüberprüfung vom 25. Juli 2017 (GABI., S.453) zu erfüllen. Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer hat sich zur Einhaltung der Verfahrensweisen im Merkblatt über die Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrads "VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH" zu verpflichten.
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