Hochbaulicher und freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb "Erweiterung Hebelschule" Rheinfelden-Nollingen
Buyer
NameStadt Rheinfelden (Baden), Körperschaft des öffentlichen Rechts
CountryDE
Published2026-07-02
Deadline—
Value
Estimated—
Awarded—
CPV codes
71200000 Architecture, engineering & inspection71221000 Architecture, engineering & inspection71222000 Architecture, engineering & inspectionDescription
Gegenstand: Die Hebelschule ist eine Grundschule in Rheinfelden (Baden) im Stadtteil Nollingen. Hauptsächlicher Gegenstand des Realisierungswettbewerbs ist die Gebäudeplanung für den/die Neubau(ten) bzw. den/die Erweiterungsbau(ten) der Hebelschule in Rheinfelden-Nollingen mit ganztägigem Betreuungsangebot und Mensa für künftig 312 Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1 – 4. Die Schulhoffläche ist als Freianlage in Verbindung mit dem Gebäude mitzuplanen. Verfahren: Vorangestellter nicht-offener Realisierungswettbewerb gemäß der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013) im Rahmen der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV). Die Auslobung wurde unter der Nummer 2026 – 4 – 04 bei der Architektenkammer Baden-Württemberg registriert. Die Verfahrenssprache ist deutsch. Das Wettbewerbsverfahren ist anonym. Die Verfasser*innen werden erst nach der Preisgerichtssitzung bekannt gegeben. Im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren werden die Preisträger*innen zu den Vergabeverhandlungsgesprächen eingeladen. Die Vorstellung ist Bestandteil des öffentlichen Vergabeverfahrens nach VgV. Beauftragung: Die Ausloberin wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts, eine*n der Preisträger*innen (§ 8 Abs. 2 RPW 2013) mit der Objektplanung (Hochbau und Freianlage), mindestens Leistungsphasen 2 – 5 gemäß §§ 33 – 37 HOAI sowie §§ 38 – 40 HOAI beauftragen. Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU VgV - Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge - Deutsch RPW 2013 - Richtlinie für Planungswettbewerbe - Deutsch Teilnahmeberechtigt sind: Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatlandes am Tag der Bekanntmachung zur Führung folgender Berufsbezeichnung berechtigt sind (Richtlinie 2005/36/EG Berufsanerkennungsrichtlinie): Architekt*in in zwingender Arbeitsgemeinschaft mit Landschaftsarchitekt*in. Interdisziplinäre Bewerber*innen oder interdisziplinäre Bewerber*innengemeinschaften, die die fachlichen Voraussetzungen erfüllen. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn der satzungsgemäße Geschäftszweck Planungsleistungen sind, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen. Mehrfachbeteiligungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Bewerber*innengemeinschaften führen zum Ausschluss der Beteiligten. Teilnahmehindernisse sind in § 4 Abs. 2 RPW 2013 beschrieben. Sachverständige, Fachplaner*innen, Berater*innen müssen die Teilnahmebedingungen nicht erfüllen. Das Architekturbüro ist der Aufgabe entsprechend federführend. Die Teilnehmer*innenzahl ist auf insgesamt zehn Teams begrenzt. Drei Architekturbüros werden vorab zum Wettbewerb eingeladen. Frist zur Einreichung der Bewerbung zur Teilnahme: 03.08.2026, 11:59 Uhr. Hinweis: Die Benennung der/des jeweiligen Landschaftsarchitekt*in kann auch nach dem Teilnahmewettbewerb bis spätestens zum 13.08.2026, 11:59 Uhr schriftlich erfolgen. Termine gemäß Auslobung.
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