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Planung und Errichtung eines Mobilfunkturmes im Main-Kinzig-Kreis - Standort: Biebergemünd-Breitenborn A.B.

TED · 304631-2026can-standardawardedNo deadline given

Buyer

NameBreitband Main-Kinzig GmbH

CountryDE

Published2026-05-05

Deadline

Value

Estimated

Awarded€344,657 · 344,656.57 EUR

WinnerCircet Deutschland SE

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CPV codes

45232340 Construction work71320000 Architecture, engineering & inspection71300000 Architecture, engineering & inspection45200000 Construction work45231000 Construction work

Description

Die Breitband Main-Kinzig beabsichtigt, einen Einzelauftrag für die schlüsselfertige Errichtung eines Mobilfunkmastes am Standort Biebergemünd-Breitenborn Amt Bieber (Gemarkung 885, Flur 4, Flurstück 35/0) zu vergeben. Gegenstand der zu vergebenden Leistung sind Generalunternehmerleistungen, die sämtliche Planungs-, Genehmigungs- und Bauleistungen umfassen, die für die vollständige Realisierung des Mobilfunkmastes erforderlich sind. Die Ausführungs- und Genehmigungsplanung erfolgt in enger Abstimmung mit der Breitband Main-Kinzig GmbH sowie dem von der Breitband Main-Kinzig beauftragten Planungsbüro Athanus Partners GmbH. Der Auftragnehmer übernimmt die vollständige Materialbeschaffung sowie die bauliche Umsetzung inklusive Fundamentierung und Mastmontage. Die Breitband Main-Kinzig erhält für die Errichtung des Mobilfunkmastes eine Förderung des Landes Hessen. Die Vorgaben des Zuwendungsbescheids, der den Vergabeunterlagen beigefügt ist, sind von dem Bieter zwingend zu beachten. Im Rahmen der Projektvorbereitung und -durchführung sind verschiedene Abstimmungen mit dem Land Hessen, der Breitband Main-Kinzig GmbH, der betroffenen Kommune sowie weiteren Beteiligten erforderlich. Dazu zählen unter anderem die Standortbegehung mit der Kommune, die Sicherung des Standortes durch die Breitband Main-Kinzig GmbH sowie die naturschutz- und wasserschutzrechtliche Vorprüfung durch die zuständigen Behörden. Der Auftragnehmer ist für die Beantragung der entsprechenden Genehmigungen verantwortlich. Darüber hinaus hat das Land Hessen mit drei Mobilfunknetzbetreibern (Mobile Network Operators, MNO) eine Absichtserklärung (Letter of Intent, LoI) zur Anmietung des Mastes geschlossen. Der Mast muss zusätzliche Kapazitäten für mindestens einen weiteren MNO über den LoI hinaus, also mindestens vier MNOs, vorsehen. Die Antennen und aktive Technik für die MNO ist nicht Gegenstand der Ausschreibung. Die Strom- und Glasfaseranbindung wird durch die Breitband Main-Kinzig GmbH vorbereitet (Tiefbau und Trassenverlegung vom Bestandsnetz bis zum Übergabepunkt des Mastes) und ist im Übrigen Bestandteil der Leistungen des Auftragnehmers. Der vorgesehene Standort, der im Außenbereich liegt, wurde durch das Land Hessen, den TÜV-Rheinland, die Kommune Biebergemünd sowie der Breitband Main-Kinzig GmbH begangen, festgelegt, hinsichtlich seiner Eignung für die Verwendung des Standorts geprüft und als geeignet eingestuft. Der Auftragnehmer hat die Gründung unter Berücksichtigung der bekannten und zu erwartenden Bodenverhältnisse zu planen und geeignete Fundamentierungsmaßnahmen vorzusehen. Dem Auftragnehmer obliegt es in diesem Zusammenhang auch, die Bodenverhältnisse vor Auftragsausführung in dem für die Genehmigungserteilung erforderlichen Umfang auf geeignete Weise zu untersuchen. Nachweisbare unerwartete Abweichungen der Bodenverhältnisse oder Kontaminationen sind gemäß den vertraglichen Regelungen zu behandeln. Vor Angebotsabgabe ist der Auftragnehmer verpflichtet, sich eigenständig ein Bild vom Standort zu machen. Dies umfasst insbesondere die Prüfung der örtlichen Gegebenheiten, der Zuwegung zur Baustelle, der logistischen Rahmenbedingungen sowie der Möglichkeiten zur Baustelleneinrichtung. Etwaige notwendige Maßnahmen zur Ertüchtigung der Zuwegung oder zur Einrichtung der Baustelle sind eigenverantwortlich zu prüfen und in der Angebotskalkulation zu berücksichtigen. Zudem sind auch die Wartungsleistungen für die passive Infrastruktur für insgesamt sieben Jahre (Hinweis: Zeitraum entspricht der Zweckbindungsfrist gegenüber dem Fördergeber) zu erbringen. Die Pauschale für jährlichen Wartungsleistungen sind im Preisblatt anzugeben, wobei für die Wertung der Gesamtbetrag für die Wartungsleistungen während der Zweckbindungsfrist maßgeblich sind (sechs Jahre, erste Wartung 1 Jahr nach Inbetriebnahme). Im Übrigen siehe Vergabeunterlagen.

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