Kindergarten St. Martin - Ersatzneubau
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71000000 Architecture, engineering & inspectionDescription
Zu erbringen sind stufenweise die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 gem. §34 HOAI „Leistungsbild Gebäude und Innenräume. Weiterhin sind folgende Besondere Leistungen zu erbringen.a) Mitwirkung im Zuwendungsverfahren (Mitwirken bei Verhandlungen mit dem Zuwendungsgeber z.B. Reg.v.Ufr.)b) Erstellung des Förderantrags bei der Reg. v. Ufrc) Mitwirken bei Erstellung des Verwendungsnachweises (Aufteilung der Kosten in zuwendungsfähig und nicht zuwendungsfähig)d) Leistungen nach der Baustellenverordnung (SiGeKo) gem. Nr. 15 AHO, Abschnitt 3: Leistungsbild „Koordination nach BaustellV“ (3.1 und 3.2).e) Erstellen des Brandschutzkonzeptes nach §11 Baustellenvorlagenverordnung (2) Satz 3Planungsaufgabe ist der Ersatzneubau der 5-gruppigen altersgemischten Kindertageseinrichtung (3 Regelgruppen und 2 Krippengruppen) mit geplanten 24 Krippenplätzen und 66 Kindergartenplätzen. Die geplante Nutzfläche beträgt gem. Summenraumprogramm insgesamt 568 m² für die Nutzflächen 1 bis 6. Der avisierte Kostenrahmen liegt bei ca. 5.500.000,00 EUR brutto (KG 300,400,500,700). Hierbei fallen auf die KG 300 ca. 2.91 Mio EUR brutto (2.445.378,- EUR netto) und auf die KG 400 0.97 Mio EUR brutto (815.126,- EUR netto). Planungsziel ist es, eine innovative, ökologische und zugleich wirtschaftliche Gesamtlösung anzustreben.Allgemeine Qualitätsvorgaben sind:1.)eine hochwertige, langlebige, strapazierfähige, zukunftsorientierte Ausstattung und Technik, die auf ein "vernünftiges" Maß beschränkt ist; 2.)eine "notwendige" Medienausstattung: modern, zeitgemäß, zukunftsfähig, vorbereitet für mobile individuelle Ausstattung; 3.)ein optimales Raumklima und gute Akustik.Gestalterische Qualitätsvorgaben sind:Das Gebäude soll sowohl zweckmäßig als auch repräsentativ sein und eine architektonisch überzeugende Lösung darstellen. Das pädagogische Konzept ist in enger Absprache mit Bauherren und Nutzer zu erarbeiten, wobei derzeit ein offenes Konzept bevorzugt wird. Die Kindertagesstätte soll eine Küche in geeigneter Größe zur Eigenversorgung erhalten. Zur weitestmöglichen Eigenversorgung mit Strom ist eine PV-Anlage vorzu-sehen.
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