Arbeitskräftepotenziale durch Digitalisierung und KI inklusiv nutzen
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73000000 Research & development services73110000 Research & development services73210000 Research & development services73200000 Research & development services79315000 Business services: law, marketing, consulting79310000 Business services: law, marketing, consulting79419000 Business services: law, marketing, consulting79416000 Business services: law, marketing, consultingDescription
Der Erhalt und die zügige Befähigung einer digital kompetenten Arbeitsgesellschaft, die trotz demografischem Wandel und Fachkräftemangel zu einer produktiven und wettbewerbsfähigen Volkswirtschaft beiträgt, liegt im strategischen Interesse des Bundes. Für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen ist die Sicherung der Fachkräftebasis entscheidend. Vor dem Hintergrund einer alternden Gesellschaft besteht dringender Handlungsbedarf, die Beschäftigten möglichst lange unter guten und gesunden Arbeitsbedingungen in den Betrieben zu halten, ungenutzte inländische Potenziale zu erschließen und die Arbeitswelt inklusiver und diverser aufzustellen. Digitale Technologien und v. a. Künstliche Intelligenz (KI) bieten die Möglichkeit, Menschen mit altersbedingten, mit kognitiven oder mit psychischen Beeinträchtigungen länger und gesünder im Arbeitsmarkt zu halten oder zu integrieren und ein alters- und behinderungsgerechtes Arbeitsumfeld zu schaffen. Der zu vergebende Forschungsauftrag „Arbeitskräftepotenziale durch Digitalisierung und KI inklusiv nutzen“ (Leistungszeitraum: 2027–2028) zielt auf die Identifikation der Möglichkeiten und Bedarfe von Kleinen und Mittleren Unternehmen (KMU) und Erwerbstätigen mit Beeinträchtigungen für die Nutzung von technologischer Unterstützung im Betrieb und damit auf das Heben von Arbeitskräftepotenzialen mithilfe von Digitalisierung und KI. Da hierzu bislang keine systematische und umfängliche Darstellung vorliegt, bedarf es der praxisorientierten und praxistauglichen wissenschaftlichen Erforschung, wie KMU Beschäftigte mit Beeinträchtigungen durch den Einsatz neuer Technologien (z. B. KI) im Betrieb unterstützen können. Es soll auch ein Beitrag geleistet werden, das Erfahrungswissen der Beschäftigten zu sichern sowie bestehende (Beratungs-)Strukturen zu stärken, indem übergeordnete Institutionen (z. B. Inklusionsämter, Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern) unterstützt werden, KMU bei Fragen der digitalen Transformation zu beraten. Der Forschungsauftrag wird voraussichtlich ab Mitte/Ende August 2026 als wettbewerblicher Dialog mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb europaweit ausgeschrieben. Die Leistungen können durch ein Konsortium erbracht werden. Denkbar sind folgende Projektschritte: 1. Grundlagenforschung und Bedarfsanalyse: o Durchführung einer empirisch-explorativen Studie zur Identifikation und systematischen Darstellung der Bedürfnisse von KMU und deren Beschäftigten mit Beeinträchtigungen. o Erstellung einer Übersicht über geeignete technologische und KI-basierte Lösungen. o Prüfung der Eignung von KI-Technologien für spezifische Arbeitsfelder; bei fehlender Eignung soll der Bedarf an alternativen Lösungen aufgezeigt werden. 2. Umsetzungsstrategien und Implementierung: o Erarbeitung von Umsetzungsvorschlägen und Hilfestellungen für die Implementierung und langfristige Nutzung der identifizierten Technologien. o Identifikation und Erstellung adressatengerechter Informationsmittel und -wege. o Einbindung von Feedback und Evaluation durch einen ko-kreativen Ansatz. 3. Überprüfung und Anpassung: o Überprüfung und Testung der entwickelten Informationsmittel und -wege sowie deren Präzisierung und Anpassung. o Prüfung der Wirksamkeit der (KI-)Unterstützungsinstrumente. 4. Dissemination inkl. eines breitenwirksamen Unterstützungsangebots in der Fläche: o Durchgängige Dissemination zur Verstärkung der Außenwirkung der Projektziele und -ergebnisse. Adressat*innen des Forschungsauftrags sind Wissenschaftseinrichtungen, Hochschulen und Forschungsinstitutionen. Gegenstand und Adressat*innen der Forschungsmaßnahme sind KMU und übergeordnete Institutionen, die entsprechend bei der Projektumsetzung einzubeziehen sind. Zudem sind kontinuierlich die Perspektiven betroffener Erwerbstätiger sowie von Organisationen und Verbänden der Selbstvertretung, Beratung und Selbsthilfe von und für Menschen mit Behinderungen zu berücksichtigen.
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