Fuhrparkmanagement alternativbetriebener Kraftfahrzeuge
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Das Land Burgenland geht in den Bereichen Pflege und Betreuung neue, innovative Wege. Durch die Etablierung eines regionalen Pflege- und Betreuungsstützpunktplans soll eine flächendeckende, gemeindenahe Versorgung der Bevölkerung im Burgenland für Leistungen der mobilen Pflege und Betreuung, Leistungen im Rahmen der Seniorentagesbetreuung (STB) sowie für Leistungen im Rahmen des „Wohnen im Alter“ sichergestellt und eine Effizienzsteigerung aus versorgungstechnischer, personeller und wirtschaftlicher Sicht gewährleistet werden. Für die flächendeckende Ausrollung wurde das Burgenland auf Basis einer Studie durch die EPIG GmbH - Entwicklungs- und Planungsinstituts für Gesundheit in 28 Regionen mit je einem Hauptstützpunkt und Stützpunkten in Subregionen, die sich aus den umliegenden Gemeinden ergeben eingeteilt. Gemäß § 11 Abs. 2 der „Richtlinien des Landes Burgenland zur Deckung von Personal- und Sachkosten der Betriebsführer an regionalen Pflege- und Betreuungsstützpunkten im Burgenland (RL BF)“ werden von der Betreiberin an die Betriebsführerin Dienstfahrzeuge zur Verfügung gestellt, um den ordentlichen Betrieb eines regionalen Pflege- und Betreuungsstützpunktes, insbesondere die Leistungen der mobilen Pflege und Betreuung gemäß § 2 Abs. 2 Z 2 Burgenländische Pflege- und Betreuungsstützpunktverordnung 2024, Bgld. PBStützpVO 2024, gewährleisten zu können. Zu diesem Zwecke wurde mit Regierungsbeschluss vom 23.09.2025, Zl. 2024-014.988-30/1, eine Nutzungsvereinbarung betreffend die Verwaltung, den Einsatz und die Benützung von Dienstfahrzeugen des Landes Burgenland, welche einer Betriebsführerin im Rahmen des Betriebs eines regionalen Pflege- und Betreuungsstützpunktes, insbesondere für die mobile Pflege und Betreuung, zur Verfügung gestellt werden, beschlossen. Im Zuge der laufend durchgeführten Workshops mit den Betriebsführerinnen und den gewonnenen Erfahrungserkenntnissen ergaben sich einige wenige Adaptierungsnotwendigkeiten, welche in die Vereinbarung eingearbeitet und Regierungsbeschluss vom 08.04.2026, Zl. 2024-014.988-30/2 neuerlich beschlossen wurden. Die Anzahl der Dienstfahrzeuge für 28 Regionen, welche von 6 Betriebsführern betrieben werden, wurde auf insgesamt 300 Fahrzeuge geschätzt. Eingerechnet sind dabei sogenannte Poolfahrzeuge, welche bei einem Defekt eines in Betrieb befindlichen Fahrzeuges eingesetzt werden können, damit die Versorgungssicherheit gewährleistet bleibt. Gerechnet wurde hierbei mit 10 Fahrzeugen pro Region, 28 x 10 = 280 Fahrzeuge und 20 Poolfahrzeuge. Im Rahmen der ursprünglichen Bedarfsplanung wurde für den Zeitraum bis zum Jahr 2031 ein Gesamtbedarf von rund 300 Dienstfahrzeugen ermittelt. Im Hinblick auf die schrittweise Umsetzung des Vorhabens wurde der Beschaffungsumfang für die erste Umsetzungsphase vorerst auf 17 Dienstfahrzeuge festgelegt. Der darüberhinausgehende Bedarf soll in weiteren Beschaffungsvorgängen entsprechend dem tatsächlichen Bedarf, der dann aktuellen Angebotslage und dem Fortschritt der Umsetzung gedeckt werden.