Saisonale touristische Schienenverkehre auf der Brohltalbahn
Buyer
NameZweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Nord
CountryDE
Published2026-10-08
Deadline—
Value
Estimated—
Awarded€1 · 1 EUR
WinnerBrohltal-Schmalspureisenbahn Betriebs-GmbH
Who already wins at this buyer
Firms with recorded awards from Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Nord in this tender’s CPV categories — the incumbents you are bidding against.
| Firm | Wins | Awarded | Last win |
|---|---|---|---|
| Eifelbahn Verkehrsgesellschaft mbH | 1 | €1 | 2026-10-08 |
CPV codes
60210000 Transport servicesDescription
Der Zweckverband Schienenpersonennahverkehr (SPNV-Nord) ist gem. § 9 NVG im nördlichen Rheinland-Pfalz zuständige Behörde zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge im Schienenpersonennahverkehr (SPNV-Nord). In dem Bemühen, die Angebote im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zu sichern, auszubauen und zu verbessern, verfolgt der SPNV-Nord das Ziel, die Attraktivität des ÖPNV durch die Einrichtung von saisonalen touristischen Verkehren zu erhöhen. Der SPNV-Nord beabsichtigt, die saisonalen touristischen Schienenverkehre auf der Brohltalbahn zwischen Brohl und Engeln für die anstehende Periode zu finanzieren. Die Mittel stammen aus originären Landesmitteln und dienen der Förderung touristischer Verkehre sowie dem Erhalt der jeweiligen Eisenbahninfrastruktur und der Offenhaltung möglicher künftiger Nutzungsperspektiven im regulären SPNV. Für die Brohltalbahn betrifft die Förderung den saisonalen touristischen Betrieb zwischen Brohl und Engeln mit einem Leistungsvolumen von jährlich 10.632 Zugkilometern. Betreiberin ist die Brohltal-Schmalspureisenbahn Betriebs-GmbH; die Infrastruktur steht im Eigentum beziehungsweise Verantwortungsbereich der Brohltal-Eisenbahn GmbH. Diese streckenbezogenen Verhältnisse beschreiben den Gegenstand der Förderung und deren praktische Umsetzung. Die vorgesehenen Verkehrs- beziehungsweise Finanzierungsvereinbarungen werden als Verwaltungsakte erlassen. Sie sind nach ihrem Regelungsgehalt als förderrechtliche Zuwendungs- und Mittelweiterleitungsverhältnisse ausgestaltet. Sie bezwecken keine Beschaffung einer eigenen Verkehrsleistung durch den SPNV-Nord und begründen keinen entgeltlichen öffentlichen Auftrag. Der angegebene Auftragswert hat einen symbolischen Charakter, er entspricht nicht der konkreten Fördersumme.