Ersatzwald im Naturraum Östliches Hügelland
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Firms with recorded awards from Wasserstraßen-Neubauamt Nord-Ostsee-Kanal in this tender’s CPV categories — the incumbents you are bidding against.
| Firm | Wins | Awarded | Last win |
|---|---|---|---|
| Eggers Kampfmittelbergung GmbH | 2 | €12,426,969 | 2026-06-16 |
| Naturprodukte Medelby GmbH | 1 | €1,697,064 | 2026-08-03 |
Full buyer profile: what Wasserstraßen-Neubauamt Nord-Ostsee-Kanal buys and who wins it →
CPV codes
90712500 Sewage, refuse, cleaning & environmentalDescription
Das Wasserstraßen-Neubauamt Nord-Ostsee-Kanal (WNA NOK) plant die Errichtung eines Langzeitlagers für Baggergut, Bodenmaterial und andere mineralische Materialien aus dem Nord-Ostsee-Kanal sowie aus den Ausbauvorhaben am NOK mit einer maximalen Lagerungszeit von jeweils 3 Jahren je geliefertem Material am Flemhuder See auf einer Gesamtfläche von rund 75 ha. Ziel des Langzeitlagers am Standort Flemhude ist es, einen zentralen Betrieb zur Behandlung, Verwertung und Zwischenlagerung der genannten Materialien einzurichten und dessen Betrieb langfristig und kanalnah sicherzustellen. Für die Errichtung eines Langzeitlagers wurde mit der zuständigen Immissionsschutzbehörde des Landes Schleswig-Holstein - Landesamt für Umwelt (LfU) - festgelegt, dass entsprechende Nutzungsgenehmigungen im Rahmen eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens (BImSchG) erforderlich werden. Die WSV-eigene Fläche, auf der das LZL errichtet werden soll, wurde in den letzten 20-30 Jahren nicht genutzt, weshalb die natürliche Sukzession in Teilbereichen zu einer Entstehung von Wald nach LWaldG geführt hat. Um die Waldbereiche roden zu dürfen, ist bei der Unteren Forstbehörde ein Antrag auf Waldumwandlung zu stellen. Für diesen ist der Ersatz des Waldes über als Ersatzwald anerkannte Erstaufforstungen nachzuweisen. Ersatzwald ist nach §9 des LWaldG eine Ersatzaufforstung auf einer Fläche, die nicht Wald ist und dem umzuwandelnden Wald nach naturräumlicher Lage, Beschaffenheit und künftiger Funktion gleichwertig ist oder werden kann. Nach § 10 dürfen als Wald genutzte Grundflächen nur mit vorheriger Genehmigung der Forstbehörde aufgeforstet werden (Erstaufforstung). Die Waldflächen innerhalb der Vorhabensgrenze des LZL wurden von der Unteren Forstbehörde festgelegt und der Ausgleichsbedarf bestimmt. Insgesamt sind 17,52 ha Wald betroffen, der notwendige Ersatzwald beläuft ich auf insgesamt 31,71 ha. Mit diesem Verfahren ist keine rechtliche Bindung gegeben. Für die Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren wird keine Vergütung gewährt. Eine Erstattung der Kosten, die den Interessenten durch die Bearbeitung entstehen, erfolgt nicht. Auch Auslagen werden nicht ersetzt. Im Anschluß an diese Abfrage erfolgt ein Vergabverfahren zum Erwerb der Ökopunkte mit den interessierten und wirtschaftlcihen Unternehmen.
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