Rahmenvereinbarung über die Erfassung von Fledermäusen mittels Netzfang, statischer akustischer Erfassung und Transektbegehungen mit akustischer Erfassung im Rahmen des landesweiten Fledermausmonitori
Buyer
NameForstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg
CountryDE
Published2026-06-04
Deadline2026-07-07
Value
Estimated—
Awarded—
CPV codes
77000000 Agricultural, forestry & horticultural services77400000 Agricultural, forestry & horticultural services77610000 Agricultural, forestry & horticultural services90700000 Sewage, refuse, cleaning & environmentalDescription
Im Rahmen des Sonderprogramms zur Stärkung der biologischen Vielfalt hat die Forstliche Versuchsund Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA) ein landesweites repräsentatives Fledermausmonitoring im Wald entwickelt. Das Monitoring soll statistisch belastbare Aussagen zu Artvorkommen, Aktivitätsdichten und der für Fledermäuse relevanten Waldstrukturen im Wald von Baden-Württemberg ermöglichen. Dafür sollen für das Grundprogramm die repräsentativen Stichprobenflächen des BfN (teilweise auch als Ökologische Flächenstichprobe bezeichnet) des Landnutzungstyps Wald verwendet werden. Zusätzlich wurden Flächen ergänzt, die einen gesonderten Stellenwert für die Biodiversität aufweisen, in diesem Fall insbesondere für Fledermausartenvorkommen und ledermausaktivitätsdichte. Hierbei handelt es sich um Flächen in Eichenwäldern, Auwäldern und Wäldern mit natürlicher Entwicklung. Das Monitoring bestehend aus direkten Arterfassungen und aus Erfassungen der für Fledermäuse relevanten Waldstruktur wird seit 2024 umgesetzt. Im Jahr 2027 und den Folgejahren 2028, 2029 und 2030 sollen nun Erfassungen auf weiteren Flächen folgen. Eine dauerhafte Fortführung des Monitoringprogramms auf der vollständigen Stichprobenkulisse ist in einem 4- jährigen flächenrollierenden Turnus vorgesehen. Gegenstand der Vergabe ist die Erfassung von Fledermäusen mittels Netzfang sowie statischer- und transektbasierter akustischer Erfassungen auf insgesamt (bezogen auf alle Lose) 10 Flächen in 60 Nächten (40 ganze Nächte und 20 verkürzte Nächte) in den Jahren 2027, 2028, 2029 und 2030. Auf jeder Fläche sollen 6 Erfassungstermine stattfinden. Dabei handelt es sich um je 2 aufeinanderfolgende Nächte im Mai 2027 (bzw. des betreffenden Jahres 2028, 2029 und 2030) (Frühsommer/Ende Frühling), 2 aufeinanderfolgende Nächte im Juli 2027 (Hochsommer) und 2 aufeinanderfolgende verkürzte Nächte im September bzw. letzte August Woche 2027 (bzw. des betreffenden Jahres 2028, 2029 und 2030) (Spätsommer/Anfang Herbst).
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